Post Gelber Riese kommt EU entgegen
Bonn - Die Post kündigte die Rabattklauseln für Versandhandelskunden. Diese wurden von der EU-Kommission als wettbewerbsbehindernd gewertet. Außerdem verständigte sich der Bonner Konzern nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit der Britischen Post auf ein Ende des Streits um das so genannte "Remailing", die portosparende Umleitung von Massensendungen über das Ausland.
"Es ist eine Bemühung um Goodwill", räumte ein Unternehmenssprecher ein. "Wir wollen für Klarheit sorgen in der Sache."
Drei Kartellverfahren in Brüssel
Über der Deutschen Post schweben zurzeit gleich drei Untersuchungsverfahren der EU-Wettbewerbshüter und belasten den Börsengang.
Die Schritte der Post haben zwar unmittelbar keine Auswirkungen auf die Verfahren, wie der Postsprecher bestätigte. Nach wie vor ist die Verhängung von Bußgeldern in erheblicher Höhe möglich. Doch hofft die Post offensichtlich auf einen positiven Einfluss durch diese Schritte.
In zwei der Verfahren - einmal gegen die Post und einmal gegen die Bundesregierung gerichtet - geht es um den Vorwurf, die Post verlange im Monopolbereich für Briefe bis 200 Gramm überhöhte Preise und nutze die daraus hervorgehenden Gewinne, um im Paketbereich durch Rabatte für Großkunden die Konkurrenten aus dem Markt zu drängen.
Rabattklauseln werden wettbewerbskonform gestaltet
Nach einem Einschreiten der deutschen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hatte das Unternehmen schon Rabattverträge mit den Versandhäusern Quelle und Neckermann gekündigt.
"Die Rabattklauseln mit Versandhandelskunden, die von der EU-Kommission als wettbewerbsrechtlich problematisch eingestuft worden sind, hat die Deutsche Post vorsorglich gekündigt. Über modifizierte Verträge wird derzeit verhandelt", teilte der Bonner Logistikriese mit.
Die Post werde darüber hinaus durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass künftige Rabattklauseln "absolut wettbewerbskonform" ausgestaltet würden. Doch sei das Unternehmen der Auffassung, dass durch die Rabattklauseln weder Kunden noch Wettbewerbern ein Schaden entstanden sei.
Dem "Remailing"-Verfahren wurde die Grundlage entzogen
Im dritten Verfahren geht es um das so genannte "Remailing". Auf Antrag der Britischen Post hatte die EU auch in diesem Zusammenhang ein Untersuchungsverfahren gegen die Post eröffnet. Durch die Einigung mit dem britischen Konkurrenten, sei diesem Verfahren eigentlich nun die Grundlage entzogen, meinte der Sprecher.
Doch fügte er hinzu, das es allein die Entscheidung der EU-Kommission sei, ob das Verfahren dennoch weiterbetrieben werde.
Beim "Remailing" werden Massenbriefsendungen über den Umweg eines anderen Landes mit niedrigeren Gebühren nach Deutschland zurückgeschickt. Der Post wird vorgeworfen, im Ausland aufgegebene Sendungen nur verzögert ausgeliefert zu haben.
Zumwinkel sieht Börsengang nicht gefährdet
Von den Wettbewerbsverfahren erwartet der Post-Vorstandschef Zumwinkel jedoch keine Auswirkungen auf den Börsengang. Es handele sich "um absolut beherrschbare Risiken", sagte Zumwinkel dem Anleger-Magazin "Börse Online".
Bereits früher hatte Zumwinkel gesagt, die Post habe Rückstellungen in Millionenhöhe gebildet, um auch für Rückzahlungen oder Bußgelder gewappnet zu sein.
Kartellverfahren gehen weiter
EU-Kommissar Monti zeigte sich nicht sonderlich beeindruckt von den Maßnahmen der Post. Die EU-Wettbewerbsbehörde werde ihr Kartellverfahren gegen die Post fortführen, ließ er seinen Sprecher mitteilen: "Wir nehmen das zur Kenntnis."
Brüssel hatte erst Anfang Oktober das im Sommer eingeleitete Wettbewerbsverfahren noch ausgeweitet. Die Post muss bis kommenden Mittwoch auf die Vorwürfe reagieren.
In der nächsten Woche soll der detaillierte Börsenprospekt für die "Aktie Gelb" vorgelegt werden. Die Zeichnungsfrist für Privatanleger läuft vom 30. Oktober bis zum 16. November.