Billig-Jobs Neues Gesetz ab April
Bonn - Die SPD-Spitze hat sich im Streit um die Neuregelung der 620- und 520-Mark-Jobs nach Angaben aus Koalitionskreisen auf einen Kompromiß verständigt. Künftig soll der Arbeitgeber für diese bisher versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnisse ab der ersten Mark Beiträge zur Renten- und Krankenkasse zahlen, verlautete am Donnerstag aus Kreisen der rot-grünen Regierungskoalition.
Im Gegenzug werde die 20-prozentige Pauschalbesteuerung abgeschafft. Dies hätten Bundeskanzler Gerhard Schröder, Finanzminister Oskar Lafontaine und Arbeitsminister Walter Riester (alle SPD) am Mittwoch abend vereinbart. Die Regelung solle ab 1. April 1999 gelten, hieß es in der Koalition weiter.
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse würden künftig steuerfrei gestellt. Wie die daraus resultierenden Steuerausfälle von mehr als vier Milliarden Mark ausgeglichen werden sollen, dazu wurden zunächst keine Angaben gemacht.
Die Einkommensgrenzen sollen den Koalitionskreisen zufolge 1999 um zehn Mark auf dann 630 im Westen und 530 Mark im Osten erhöht werden. Bislang war lediglich vorgesehen, die Grenze für die bisherige Sozialversicherungsfreiheit auf 300 Mark Monatseinkommen zu senken. Unklar war geblieben, wie diese Jobs besteuert werden sollten, nachdem Schröder bereits die Abschaffung der Pauschalbesteuerung angekündigt hatte.
Entgegen der bisherigen Planung werde die Reform nicht mit den übrigen Arbeitnehmergesetzen verknüpft, die Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Geplant sei vielmehr ein eigenes Gesetz.
Kritik übte der FDP-Wirtschaftspolitiker Paul Friedhoff. Die Pläne der rot-grünen Regierung ließen sich "nur als Anschlag auf eine der letzten Flexibilitätsreserven am Arbeitsmarkt" interpretieren.