Rabattgesetz Soll endlich fallen
München - Sowohl das Rabattgesetz wie auch die Zugabeverordnung behinderten deutsche Anbieter speziell im elektronischen Handel, sagte Müller (parteilos) der "Süddeutschen Zeitung". Das deutsche Rabattgesetz legt fest, dass Händler auf Waren in handelsüblichen Mengen maximal drei Prozent Preisnachlass gewähren dürfen. Damit sollen Lockvogelangebote oder Sonderpreise bei vorgeblichen Räumungsaktionen erschwert und kleinere Händler geschützt werden. Die Zugabeverordnung beinhaltet, dass kostenlose Zugaben oder Werbegeschenke nur einen geringen Wert haben dürfen. Damit soll vermieden werden, dass der Kunde beispielsweise durch die Zugabe einer Porzellankanne zum Kauf einer bestimmten Kaffeesorte verleitet wird.
Müller erwartet nach eigenem Bekunden Vorteile für die Verbraucher bei einer Abschaffung der beiden Bestimmungen, aber keine "Basar-ähnlichen Zustände". Vielmehr würden künftig Bonusprogramme wie beispielsweise Kundenkarten attraktiver. Vor allem aber würden der Internet-Wirtschaft Hemmnisse aus dem Weg geräumt, betonte er gegenüber der Zeitung. Ob kleine und mittelständische Händler bei einer Freigabe der Rabattregelung anderweitig Schutz erhalten müssen, soll laut Müller eine Anhörung am Donnerstag im Wirtschaftsministerium klären. 150 Vertreter von Wirtschaft, Verbraucherverbänden und sonstige Betroffene seien geladen, um ihre Sorgen und Reformvorstellungen zu erläutern.
Hintergrund für die Eile der Bundesregierung ist die europäische Richtlinie für E-Commerce, die Müller bis Sommer nächsten Jahres in Deutschland umgesetzt haben will. Sie schreibt für elektronische Geschäfte das so genannte Herkunftslandprinzip vor: Bei grenzüberschreitenden Geschäften gilt demnach das Recht des Landes, in dem der Anbieter sitzt. Deutsche Händler hatten moniert, sie könnten wegen der deutschen Einschränkungen derzeit nicht bei sonst üblichen Mengenrabatten oder Saisonabschlägen mithalten.
In Deutschland gab es bereits mehrfach Anläufe, das Rabattgesetz abzuschaffen; der letzte größere Versuch scheiterte 1994 im Bundesrat.