Ehevertrag
Unterhalt oder Zugewinn können nicht ausgeschlossen werden
Keine Scheidung ohne Zahlung: Wenn ein Ehepartner auf alle Unterhaltsansprüche bis zur und nach der Trennung verzichtet, ist der Vertrag komplett unwirksam, entschied das Landgericht Coburg.
Coburg - Verträge zwischen Ehepartnern, in denen ein
Verzicht auf Unterhalt oder Zugewinnausgleich geregelt wird, können
in bestimmten Fällen nichtig sein. Das hat das Landgericht Coburg (Az: 11 O 440/99)
entschieden.
Wenn ein Ehepartner auf alle Unterhaltsansprüche bis zur
und nach der Scheidung verzichte, sei der Vertrag komplett unwirksam.
Das Gericht verwies dabei auf entsprechende Regelungen des
Bürgerlichen Gesetzbuchs, die einen Verzicht auf
Unterhalt während der Ehe untersagen. Zudem müsse der Verzicht auf
Zugewinn notariell beurkundet werden. Falls diese Beurkundung fehle,
sei die Vereinbarung ebenfalls nichtig.
Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar vor der Scheidung einen
Vertrag geschlossen. Darin hatte die Ehefrau ihrem Mann ein Geschäft
mit allem Inventar und Zubehör übertragen sowie auf alle
Unterhaltsansprüche und auf Zugewinnausgleich verzichtet.
Im Gegenzug
verpflichtete sich der Mann, Forderungen aus Geschäftsbeziehungen mit
der Ehefrau in sechsstelliger Höhe nicht mehr geltend zu machen. Als
er von seiner Ex-Frau ein Auto haben wollte, das seiner Meinung nach
zum Geschäft gehörte, kam es zum Streit und zur Klage vor dem
Landgericht.
Das Gericht entschied, der klagende Ehemann könne aus
der Vereinbarung keinerlei Rechte herleiten, weil das Abkommen aus
den beiden genannten Gründen unwirksam sei.