BGH kippt Bewährungsstrafe
Dreiste Steuersünder müssen ins Gefängnis
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, und ab einer bestimmten Höhe auch mit Gefängnisstrafe zu ahnden. Davon ist der Bundesgerichtshof überzeugt. In einem Revisionsfall entschied er gegen den Steuersünder.
Steuerbetrug in Millionenhöhe: BGH-Urteil erschreckt Steuersünder
Foto: Corbis
Karlsruhe - Bei Steuerhinterziehung von mehr als einer Million Euro muss der Angeklagte nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Regel ins Gefängnis. Der 1. Strafsenat hob am Dienstag in einer erstmaligen derartigen Entscheidung die Bewährungsstrafe für einen Geschäftsmann aus Augsburg auf. Damit folgten die Karlsruher Richter der Revision der Staatsanwaltschaft. Die Strafe muss nun vom Landgericht Augsburg neu verhandelt werden.
Der 60-jährige Angeklagte hatte Steuern in Höhe von 1,1 Millionen Euro hinterzogen. Der Geschäftsmann war Mitgesellschafter in zwei Unternehmen, die 2001 an eine Aktiengesellschaft verkauft wurden. Als Verkaufserlös und Vermittlungsprovision erhielt er 2002 umgerechnet knapp 15 Millionen Euro und Aktienanteile. Außerdem blieb er weiter Geschäftsführer in einem der verkauften Unternehmen und erhielt 2006 auch Tantiemen von 570.000 Euro.
Durch teilweise falsche Angaben und Umdeklarieren der Tantiemen als Schenkung erreichte er 2002 und 2006 eine wesentlich günstigere Besteuerung. Dem Fiskus entgingen dadurch 1,1 Millionen Euro an Steuern. Durch eine Betriebsprüfung flog dies auf.
Das Landgericht Augsburg hatte den geständigen Angeklagten im vergangenen Jahr zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt - obwohl der BGH bereits 2008 entschieden hatte, dass bei Hinterziehung in Millionenhöhe eine Aussetzung zur Bewährung nur unter besonderen Umständen infrage kommt. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Revision eingelegt.
Auch nach der Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 2008 wurden Steuerkriminelle in manchen Fällen zu Bewährungsstrafen verurteilt, obwohl die Beträge, die hinterzogen wurden, nahe an der Millionengrenze lagen. So verurteilte das Landgericht Bochum 2009 den ehemaligen Postchef Klaus Zumwinkel für die Hinterziehung von einer knappen Million Euro zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Zusätzlich musste Zumwinkel eine Geldbuße von einer Million Euro zahlen.