EU-Steuerpolitik Vier Kritierien ergänzen Maastricht
Brüssel/London - Nach einem Bericht der Kommission, der am Mittwoch veröffentlicht werden soll, haben sich die 15 Finanzminister schon Ende Februar auf dem Ecofin-Treffen weitgehend auf vier Kriterien geeinigt, unter welchen Umständen Mitgliedsstaaten Steuern senken können, ohne die verlangte Haushaltsdisziplin zu verletzen. Das berichtet die "Financial Times".
Die grundsätzliche Übereinkunft könnte von einigen Nationalstaaten als Eingriff in die nationale Steuerpolitik diskutiert werden. Das betrifft vor allem Grossbritannien, Dänemark und Schweden, die zwar der EU, aber nicht dem Euro-Block angehören.
Die vier Kriterien sollen, so der Report, bereits mit den Haushaltsplänen ab 2001 gelten. Sie ergänzen damit die Maastricht-Kriterien.
Nach dem Bericht dürfen Mitgliedsstaaten nur dann Steuererleichterung ohne Gegenfinanzierung durch staatliche Ausgabenkürzungen planen, wenn ihr Haushalt nach den EU-Kritierien ausgeglichen oder im Überschuss ist.
Steuererleichterungen dürfen nicht "pro-zyklisch" erfolgen. In einer ohnehin gut laufenden Konjunktur könnten Steuererleichterungen zu einer Überhitzung und einem steigenden Inflationsdruck führen, warnt die Kommission.
Bei allen Haushaltsplanungen müssen die Mitgliedsstaaten künftige Herausforderungen durch eine überaltete Bevölkerung oder Schuldendienst beachten. Länder mit hoher Schuldenlast wie Italien oder Belgien sowie Staaten, bei denen wie etwa in Finnland der Anteil der älteren Bürger stark steigen wird, müssen eine stärkere Haushaltsdisziplin halten.
Steuererleichterungen müssen in Form eines grösser angelegten Reformpakets zur Steigerung von Wirtschaftskraft und Beschäftigung angelegt werden. Nach Ansicht der Kommission muss eine Senkung der Einkommensteuern langfristig mit einer Reform der Wohlfahrtssysteme ergänzt werden.