Dienstreisen Höhe der Kilometerpauschale bleibt strittig

Es geht nicht voran: Geschäftsreisen mit dem Auto werden seit zehn Jahren mit 30 Cent pro Kilometer vergütet
Foto: Rene Tillmann/ dpaMünchen - Wer eine höhe Kilometerpauschale geltend machen will, sollte weiterhin ein Ruhen des Verfahrens beantragen. Derzeit läuft hierzu eine Verfassungsbeschwerde (AZ: 2 BvR 1008/11) gegen einen Beschluss des Bundesfinanzhofes (AZ: VI B 145/10).
Dieser musste sich mit der Frage befassen, ob die derzeit gültige Kilometerpauschale von 0,30 Euro für Dienstreisen mit dem Auto angehoben werden muss. Grund war die in einigen Bundesländern 2009 eingeführte Erhöhung der Pauschale für Landesbedienstete auf 0,35 Euro. Die Pauschale für normale Dienstreisen hingegen ist seit 2001 nicht erhöht worden.
In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden, dass der Unterschied rechtmäßig sei. Denn im öffentlichen Dienst werde die Abrechnung von Vorgesetzten und Rechnungshöfen überwacht, außerdem sei es ja möglich, tatsächlich höhere Kosten nachzuweisen.
Der Bundesfinanzhof entschied dann im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde, dass kein Handlungsbedarf besteht und der Unterschied bei den Pauschalen nicht geprüft werden muss. Dagegen wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt.