Schwarze Kassen Strafbefehl für Kohl möglich
Die Staatsanwaltschaft sieht offenbar einen "hinreichenden Tatverdacht" der Untreue bei Helmut Kohl. Der frühere Bundeskanzler müsste eine Hauptverhandlung oder zumindest eine Vorstrafe akzeptieren.
Bonn - Die Bonner Staatsanwaltschaft hält im Ermittlungsverfahren gegen den früheren Bundeskanzler und CDU-Chef Helmut Kohl den "hinreichenden Tatverdacht" der Untreue für begründet. Das berichtet die "Süddeutschen Zeitung" (Samstag) unter Berufung auf einen entsprechenden Vermerk des ermittelnden Staatsanwalts Rudolf Wangen. Ihren Untreue-Vorwurf stützen die Ermittler nach Angaben der Zeitung auf den Betrieb der schwarzen Kasse und der eigenmächtigen Verteilung der Gelder.
Die Staatsanwaltschaft Bonn wollte dazu auf Anfrage keine Erklärung abgeben. Entsprechende Meldungen stammten nicht von der Behörde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen den Kanzler-Vertrauten Hans Terlinden und den ehemaligen CDU- Steuerberater Horst Weyrauch wegen Verdachts der Beihilfe zur Untreue.
Nach dpa-Informationen wird es gegen Kohl wahrscheinlich einen Strafbefehl geben. Das bedeutet nach Aussage von Juristen, dass Kohl "vorbestraft" wäre. Wie es in der ARD hieß, soll eine Entscheidung voraussichtlich in zwei Monaten fallen. Die Ermittlungen seien abgeschlossen, jetzt bekämen die Anwälte Kohls die Möglichkeit, sich zu äußern.
Die Staatsanwaltschaft soll nach dpa-Informationen keine Hauptverhandlung gegen Kohl anstreben. Es wird aber damit gerechnet, dass die Verteidiger Kohls den Strafbefehl nicht akzeptieren. In diesem Fall sei eine Hauptverhandlung "unumgänglich", erklärte ein juristischer Experte der dpa.