KPMG
Wirtschaftsprüfer lässt sich von Konkurrenten prüfen
Der Wirtschaftsprüfer lässt sich als erstes Unternehmen seiner Branche in Deutschland von einem Konkurrenten prüfen. KPMG war wegen der Beinahepleite seines Mandanten Holzmann scharf in die Kritik geraten.
Berlin - "Wir möchten nicht, dass durch die aktuell in der Öffentlichkeit diskutierten Fälle unbegründete Zweifel an der Qualität unserer Arbeit entstehen", erklärte Vorstandssprecher Harald Wiedmann. Der zweitgrößte Wirtschaftsprüfer in Deutschland werde sich deshalb von der Nummer drei der Branche, Ernst & Young, überprüfen lassen.
Die Wirtschaftsprüfer von KPMG, die wegen eines Millionenbetrugs beim Mandanten FlowTex Technologie vor wenigen Tagen erneut in die Schlagzeilen geraten waren, treten damit die Flucht nach vorne an. KPMG reagiert als erste deutsche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Pläne der Bundesregierung, die Kontrollen für Wirtschaftsprüfer zu verschärfen. Mit Testaten bescheinigen Wirtschaftsprüfer die Korrektheit der Unternehmens-Bilanzen.
Bund will gegenseitige Qualitätskontrolle bei Wirtschaftsprüfern
Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) strebt eine Novelle der Wirtschaftsprüferordnung an. Im Kern sind nach amerikanischem Vorbild regelmäßige Überprüfungen ("peer review") von Wirtschaftsprüfern durch Berufskollegen unter Aufsicht der Wirtschaftsprüferkammern vorgesehen.
In dem Verfahren werde KPMG seine Prüfungsmethoden und -standards jetzt gegenüber einem anderen Wirtschaftsprüfer offen legen, heißt es in der Mitteilung. In Stichproben sollen auch einzelne KPMG-Mandate überprüft werden, sofern die jeweiligen Unternehmen dazu ihre Zustimmung geben. Laut KPMG war eine solche Prüfung ohnehin geplant, unabhängig von der jüngsten Kritik. Das Unternehmen sei von seinen "weltweit hohen Qualitätsstandards überzeugt", erklärte Wiedmann. Durch den "peer review" könne der
Qualitätsanspruch noch einmal öffentlich untermauert werden.
Das von Müller erarbeitete Eckpunkte-Papier sieht die
Einführung einer externen Qualitätskontrolle unter den Prüfern vor. "Damit soll die Qualität der Berufsausübung erhöht und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Arbeit der Wirtschaftsprüfer gestärkt werden", heißt es in dem Papier. Ziel der Gesetzesänderung sei auch die weitere Verbesserung der Unternehmenskontrolle. Der im Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vorgegebene Mechanismus solle "abgerundet" werden. Zunächst müssten alle Wirtschaftsprüfer begutachtet werden, die Testate für börsennotierte Mandanten erstellen. Die Kontrollen vor Ort soll von "besonders qualifizierten" Wirtschaftsprüfern vorgenommen werden.