VW-Gesetz Porsche und Niedersachsen verschieben Satzungsstreit
Celle - Auf Antrag der Parteien sei die Berufungsverhandlung über die VW-Satzung um vier Monate auf den 28. Oktober verschoben worden, teilte das Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle am Mittwoch mit.
Bei der erstinstanzlichen Entscheidung vor dem Landgericht Hannover war Porsche mit der Forderung abgeblitzt, die in der Satzung von Europas größtem Autobauer festgeschriebene 20-prozentige Sperrminorität des Landes Niedersachsen zu kippen.
Sollten die Eigner von Volkswagen und Porsche in den kommenden Wochen eine Lösung zur Schaffung eines Gesamtkonzerns finden, wäre eine Gerichtsentscheidung in der Satzungs-Frage überflüssig.
Die Sperrminorität hat sich für Porsche als Stolperstein bei der geplanten Übernahme und Beherrschung von VW erwiesen.
Daher verhandeln Porsche und VW mittlerweile über eine Fusion, die zur Integration von Porsche als zehnte Marke in den VW-Konzern führen könnte.
Porsche hält 51 Prozent der Stimmrechte an VW. Niedersachsen ist mit rund 20 Prozent der Stimmrechte zweitgrößter Aktionär und verfügt mittels des VW-Satzung und -Gesetz über ein Vetorecht.
manager-magazin.de mit Material von reuters