Entlastungsgesetz Kassenbeiträge künftig von der Steuer absetzbar
Berlin - "Es ist eine Einigung da", sagte ein SPD-Fraktionssprecher am Dienstag in Berlin. Ab Januar 2010 sollen Beiträge für die Krankenkassen- und Pflegeversicherung steuerlich absetzbar sein. Geringverdiener können außerdem noch weitere Versicherungsbeiträge wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung absetzen.
Bislang konnten Versicherte Beiträge nur bis zu einer Höhe von 1500 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. Die tatsächlichen Ausgaben liegen jedoch deutlich höher. Die Entlastung für die Bürger steigt damit ab 2010 von den ursprünglich vorgesehenen 9,3 Milliarden Euro auf 9,5 Milliarden Euro.
Die Koalition entlastet die Bürger nicht freiwillig, sondern folgt damit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Nach Auffassung der Richter gehören die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zur Sicherung der Existenz und müssten deshalb steuerfrei gestellt werden.
Privat Versicherte können aus diesem Grund ebenfalls ihre Beiträge zur Basisversicherung geltend machen. Wer darüber hinaus noch Beiträge für besondere Tarife wie etwa Chefarztbehandlung zahlt, kann diesen Teil des Beitrags jedoch nicht absetzen. Privat Versicherte profitieren dennoch stärker von der neuen Regelung, da sie im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten auch ihre Kinder zusätzlich versichern müssen und diese Beiträge damit auch geltend machen können.
Zuletzt stritten Union und SPD noch darum, inwieweit neben der höheren steuerlichen Absetzbarkeit von Krankenkassen- und Pflegebeiträgen ab 2010 auch andere Versicherungsbeiträge von der Steuer abgesetzt werden können. Gegen eine solche Regelung im so genannten Bürgerentlastungsgesetz hatte sich die Union ausgesprochen.
Basisversicherung voll absetzbar, Höchstbeträge steigen
Der Kompromiss sieht nach SPD-Angaben nun vor, dass ein Höchstbetrag zur steuerlichen Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen festgelegt wird, der für Kranken- und Pflegebeiträge ebenso wie für die anderen Versicherungsbeiträge gelten soll.
Dazu soll der Höchstbetrag zur Absetzbarkeit von bisher 1500 auf 1900 Euro für Arbeitnehmer sowie von 2400 auf 2800 Euro für Selbstständige steigen. Für Verheiratete soll der doppelte Betrag gelten. Über diese Höchstbeträge hinaus sollen aber mindestens die tatsächlichen Kranken- und Pflegebeiträge für einen Basisversicherungsschutz absetzbar sein. Das nützt Geringverdienern, die allein mit Kranken- und Pflegekassenbeiträgen Steuer-Freibeträge nicht ausnutzen können.
Beispiel: Ein lediger Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn von 17 000 Euro zahlt 1498 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Jahr, die er steuerlich absetzen kann. Daneben könnte er dann andere Versicherungsbeiträge bis zu 402 Euro geltend machen - die Differenz zum neuen Höchstbetrag von 1900 Euro. Wenn hingegen ein lediger Arbeitnehmer 3500 Euro Beiträge hat, bleibt ihm für sonstige Vorsorgeaufwendungen nichts mehr zusätzlich.
Der Gesetzentwurf zum Bürgerentlastungsgesetz soll aber noch nicht diese Woche im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden.
manager-magazin.de mit Material von Nachrichtenagenturen