Das so genannte Naked Short Selling bleibt mit Papieren großer Banken- und Versicherungskonzerne weiter verboten. Die Finanzaufsicht Bafin will damit verhindern, dass in den gegenwärtigen Turbulenzen auf den Absturz dieser Aktien gewettet wird.
Bonn - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat das Verbot von ungedeckten Leerverkäufen der Aktien von elf Dax- und MDax-Unternehmen der Finanzbranche bis Ende Mai 2009 verlängert. Das teilte die Behörde am Montag in Bonn mit. Angesichts der Finanzkrise hatte die Bafin im September das sogenannte Naked Short Selling in Papieren dieser Branche untersagt. Die Ausnahmeverfügung war bereits einmal bis Ende März verlängert worden.
Ungedeckte Leerverkäufe seien besonders geeignet, exzessive Preisbewegungen an den durch die Finanzkrise sehr volatilen Märkten weiter zu verstärken, hieß es in der Mitteilung der Behörde. Dies gefährde die Stabilität des Finanzsystems.
Beim so genannten Naked Short Selling setzen Investoren auf fallende Kurse. Aktien, die sich aktuell nicht im Besitz des Marktteilnehmers befinden, werden verkauft und später zu einem niedrigeren Kurs wieder gekauft. Aus der Kursdifferenz schlagen sie Gewinn.