EU Heftiger Streit um Amt für Betrugsbekämpfung
Brüssel - OLAF könne ohne Kontrolle durch die Abgeordneten oder einen Richter gegen Parlamentarier vorgehen und zudem etwa ohne richterlichen Beschluß Abgeordnetenbüros durchsuchen, erklärten die Kläger am Donnerstag. Auch seien Ermittlungen möglich, ohne dass der für Immunitätsfragen zuständige Ausschuss des Parlaments informiert werden müsse.
Die Kläger beantragten deshalb beim Gericht in Luxemburg, den Beschluß des Europäischen Parlaments vom November vergangenen Jahres aufzuheben, in dem die Kammer OLAF die Untersuchungskompetenzen gegenüber den Abgeordneten eingeräumt hatte.
In der vergangenen Woche hatte die Europäische Kommission eine Klage gegen die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Investitionsbank beim EuGH angekündigt. Beide Institutionen weigern sich, OLAF das Recht für Durchsuchungen zuzugestehen. Die EZB hatte im Oktober erklärt, sie erkenne die volle Kompetenz der Ermittler innerhalb des Instituts nicht an.
Die Kommission vertritt dagegen den Standpunkt, dass die Beschlüsse der EU zur Betrungsbekämpfung für alle EU-Institutionen Gültigkeit hätten. OLAF agiert unabhängig von der Kommission und soll gegen Korruption und Vetternwirtschaft vorgehen.