Zahlungsverbot
BaFin schließt deutsche Lehman-Tochter
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat gegenüber der Lehman Brothers Bankhaus AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot verhängt, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern. Dem Bankhaus mit Sitz in Frankfurt droht die Zahlungsunfähigkeit. Einlagen der Kunden sind durch einen Fonds geschützt.
Frankfurt am Main - Die Finanzaufsicht BaFin schließt die deutsche Tochter der in Schieflage geratenen US-Investmentbank Lehman Brothers Holding. Außerdem untersagte die BaFin der Lehman Brothers Bankhaus AG am Montag, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihr gegenüber bestimmt sind.
Man habe das Moratorium anordnen müssen, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern, teilte die BaFin zur Begründung mit.
Dem Institut drohe die Zahlungsunfähigkeit, nachdem mehrere Gesellschaften des Konzerns in den USA Gläubigerschutz beantragt hätten, beziehungsweise das Haus in Großbritannien unter Verwaltung gestellt worden sei, erklärte die Aufsichtsbehörde.
Die Lehman Brothers Bankhaus AG mit Sitz in Frankfurt am Main hat Zweigniederlassungen in London, Mailand und Seoul. Die Maßnahmen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
"Engagements bei Lehman verkraftbar"
Die Einlagen der Kunden der Lehman Brothers Bankhaus AG sind im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an.
Lehman Brothers hatte am Montagmorgen in den USA Konkurs beantragt. Von der Pleite der viertgrößten Investmentbank der USA werden weitreichende Folgen für die internationalen Finanzmärkte befürchtet. Die BaFin hatte am Morgen gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium und der Bundesbank erklärt, die Engagements deutscher Kreditinstitute bei Lehman Brothers hielten sich in einem überschaubaren Rahmen und seien verkraftbar.