In der US-Hypothekenkrise lauern für Banken und Investoren neue Risiken. So ist wegen der mehrfachen Verbriefung der Baufinanzierungen nicht immer klar, wer letztlich Gläubigeransprüche gegen einen einzelnen Häuslebauer geltend machen kann.
New York - Ein Bundesgericht im US-Bundesstaat Ohio hat 14 Zwangsvollstreckungen von Immobilien gestoppt, die die Deutsche-Bank-Tochter National Trust Company beantragt hatte. Das Treuhänderinstitut habe keinen Eigentumsnachweis für die faulen Hypothekenkredite führen können, urteilte Richter Christopher Boyko. Die Entscheidung vom 31. Oktober wurde erst jetzt bekannt.
Einige Experten rechnen mit weitreichenden Auswirkungen, die zu einem weiteren Wertverfall von Hypotheken-besicherten Papieren führen könnten - vorausgesetzt in dem konkreten Fall handelt es sich nicht nur um ein individuelles Versäumnis von National Trust. Im Kern geht es um die Frage, wer einen Anspruch auf die Immobilien hat, die als Sicherheiten für die Baudarlehen dienen. Das Problem ergibt sich dadurch, dass Zehntausende Hypotheken in Wertpapiere gebündelt und weiterverkauft wurden.
Im Zuge steigender Zinsen und fallender Häuserpreise sind viele US-Immobilienbesitzer in Zahlungsnöte geraten, was auch den Wert der darauf basierenden Schuldverschreibungen einbrechen ließ. Besonders hoch sind die Ausfallraten bei Hypotheken an Kunden schlechterer Bonität (Subprimes). "Diese Gerichtsentscheidung wird nun hoffentlich einige Zwangsvollstreckungen aufhalten", sagte die Anwältin April Charney, die in Zahlungsverzug geratene Immobilienbesitzer in Florida vertritt.
Richter Boyko stellte klar, dass Banken und Investoren ohne einen klaren Eigentumsnachweis für die Hypotheken kein Recht zu einer Vollstreckung hätten. "Einige Institutionen scheinen aber gedacht zu haben, dass sie dies dennoch tun können, weil sie dies schon immer so getan haben. Dem schieben wir nun einen Riegel vor", sagte er.
Experten zufolge ist eine Übertragung der Ansprüche von dem ursprünglichen Hypothekengeber an den Pool von Investoren wegen des hohen Verwaltungsaufwands sehr kostspielig. Deshalb schreckten viele Institute davor zurück. Ein solcher Eigentumsnachweis werde erst bei einer Zwangsvollstreckung nötig, sagte ein Sprecher der Deutschen
Bank in den USA. Die notwendigen Papiere könnten nachgereicht und der Antrag dann vor Gericht erneut gestellt werden.