BaFin Kursmanipulation per E-Mail

Im Betreff steht oft "Kaufempfehlung" und sie finden sich zwischen allerlei anderer anrüchiger Post: "Stock-Spams" sind E-Mail-Nachrichten, die zum Kauf von Wertpapieren aufrufen. Derzeit prüft die Finanzaufsicht BaFin, ob damit gezielt Börsenkurse in die Höhe getrieben wurden.

Berlin - Die Finanzaufsicht BaFin geht möglichen Kursmanipulationen durch Werbe-Mails mit unseriösen Aktienempfehlungen nach. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüfe in mehreren Fällen, ob es Anhaltspunkte für solche verbotenen "Stock-Spams" gebe und analysiere den Handel mit Aktien dieser Gesellschaften, teilte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen mit. Die BaFin habe in diesem Zusammenhang Kontakt zu Landespolizeibehörden, hieß es am Montag in einer Mitteilung des Bundestagspressedienstes.

Bei "Stock-Spams" handelt es sich um E-Mails, die mit angeblichen Insider-Tipps über Börseninformationen für den Kauf bestimmter Aktien werben. Vor einigen Monaten hatte die US-Börsenaufsicht SEC für Aufsehen gesorgt, nachdem sie 35 Aktien vom Aktienhandel aussetzte, für die auf zwielichtige Weise im Internet geworben worden war.

Der Bundesregierung liegen den Angaben zufolge keine Daten zum Aufkommen solcher "Stock-Spams" oder zu volkswirtschaftlichen Folgen vor. Nach Beobachtungen der BaFin sei der Umfang zuletzt tendenziell rückläufig gewesen, nachdem sich seit Februar Hinweise auf solche Mails gehäuft hätten. Eine Aussetzung des Handels halte die Regierung in solchen Fällen für unverhältnismäßig. Ein "milderes Mittel" sei die Warnung der Öffentlichkeit.

Die Bundesregierung habe darauf verwiesen, dass das Versenden dieser Mails eine verbotene Marktmanipulation in Form des "Scalping" darstelle. "Scalping" (englisch: to scalp - "das Fell über die Ohren ziehen") liege vor, wenn jemand Aktien, die er selbst hält, per E- Mail zum Kauf empfiehlt, ohne dabei den Interessenkonflikt "angemessen und wirksam offenzulegen". Das Verhalten der Empfänger von "Stock-Spams", die daraufhin Aktien kaufen, sei rechtlich unbedenklich, wenn in den Mails" keine Insiderinformationen enthalten seien.

manager-magazin.de mit Material von dpa-afx

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren