Krankenversicherung Einer für alle
Berlin - Ab Sonntag hat jeder Bürger ein Recht auf eine Krankenversicherung. Das gilt ab 1. Juli auch für frühere Mitglieder der privaten Krankenversicherung (PKV), die ihren Schutz verloren haben. Darauf wies Gesundheitsministerin Ulla Schmidt am Dienstag hin.
Sie bezeichnete das Recht, sich gegen Krankheit zu versichern, als eines der Kernelemente der Gesundheitsreform. Für ehemals gesetzlich Versicherte gilt das Rückkehrrecht bereits seit In-Kraft-Treten der Reform am 1. April. Ab 1. Juli dürfen auch frühere Privatversicherte oder Menschen, die normalerweise in der PKV gehören - zum Beispiel Selbstständige - sich wieder in einem " erweiterten Standardtarif" versichern. Entscheidende Neuerung ist, dass die privaten Versicherer in dem Tarif niemanden wegen Krankheit oder Alter abweisen und deswegen auch nicht die Prämien erhöhen dürfen.
Außerdem darf der Tarif nicht mehr kosten als die gesetzliche Krankenversicherung im teuersten Fall, also derzeit gut 500 Euro im Monat. Zum dritten ist auch der Leistungsumfang vorgegeben. Er entspricht in etwa den Leistungen der gesetzlichen Kassen. Darüber hinaus schreibt die Gesundheitsreform den Privatversicherern erstmals Preisnachlässe für Notfälle vor: Wer ein sehr geringes Einkommen hat, muss unter bestimmten Umständen nur den halben Beitrag zahlen. Wer auch das nicht aufbringen kann, bekommt einen Zuschuss vom Jobcenter oder vom Sozialamt. Der Versicherungsschutz für alle hatte für Schmidt während der Verhandlungen zur Gesundheitsreform eine große Rolle gespielt.
Es geht meist um Menschen, die in Notlagen ihre Beiträge nicht zahlen konnten und deshalb von der Versicherung gekündigt wurden. Die Ministerin hatte ihre Zahl auf bis zu 300.000 geschätzt. Bislang haben allerdings erst einige Tausend gesetzlich Versicherte vom Rückkehrrecht Gebrauch gemacht. Die Private Krankenversicherung hat nach Darstellung ihres Verbands nur 2200 konkrete Anfragen nach dem Rückkehrrecht.
Ab 1. Januar 2009 muss die PKV einen neuen Basistarif anbieten, der nach ähnlichen Regeln funktioniert wie der Standardtarif. Dann gilt auch in der privaten Krankenversicherung eine "Pflicht zur Versicherung", das heißt, jeder muss eine Krankenversicherung haben. Wenn nicht, muss er im Notfall nachzahlen.
manager-magazin.de mit Material von ap