Fischer-Kolumne Hilfe im Steuerdschungel
Hamburg - Grundsätzlich müssen Sie keine Steuererklärung abgeben, wenn Sie neben "Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit" (Gehalt) keine weiteren Einkünfte hatten oder zusätzliche Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug die Grenze von 410 Euro im Jahr 2006 nicht überschritten haben.
In den meisten Fällen lohnt es sich, eine freiwillige Steuererklärung abzugeben, will man alle noch bestehenden Steuervorteile ausnutzen. Eine freiwillige Steuererklärung macht meist auch dann noch Sinn, wenn der Arbeitgeber bereits einen Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt hat.
Eine freiwillige Steuererklärung ist besonders interessant, wenn
Ihre Ausgaben über den Pauschbeträgen liegen
Sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen können
2006 geheiratet wurde oder kein ganzjähriges Arbeitsverhältnis bestand
beide Ehepartner Steuerklasse IV hatten
erstmals ein Behindertenpauschbetrag zusteht
Sie statt Kindergeld Kinderfreibeträge geltend machen wollen
Sie eine Haushaltshilfe beschäftigten oder Aufträge für haushaltsnahe Dienst- oder Handwerkerleistungen erteilt hatten
in einer Einkunftsart oder bei einer Nebentätigkeit Verluste entstanden sind oder das Jahr insgesamt mit Verlusten abgeschlossen wurde
Kapitaltertrags- oder Zinsabschlagsteuer angerechnet werden soll
Bis wann sollte die Steuererklärung erledigt sein?
Wenn Sie eine Rückerstattung erwarten, sollten Sie die Erklärung so schnell wie möglich abgeben. Die vom Fiskus vorgeschriebenen Abgabetermine richten sich danach, ob Sie die Steuererklärung selbst erstellen oder vom Steuerberater machen lassen und ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind:
Steuererklärung ist | Abgabe bis |
---|---|
Pflicht und selbst erstellt | 31.05.2007 |
Pflicht und selbst erstellt, Fristverlängerung wird meist genehmigt bis zum | 31.12.2007 |
Pflicht und vom Steuerberater erstellt | 31.12.2007 |
freiwillig Abgabe | 31.12.2008 |
Wie's manchmal etwas einfacher geht
Kann ich die Steuererklärung vereinfachen?
Leider gibt es nur einen Fall, in dem man mit weniger "Papierkrieg" zurecht kommt. Arbeitnehmer, die lediglich Arbeitslohn beziehen und keine besonderen Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen, haben die Möglichkeit, eine vereinfachte Steuererklärung auf einem dreiseitigen Formular abzugeben. Sollte der Ehepartner berufstätig sein, kann er seine Angaben im gleichen Formular machen.
Was nutzen PC-Programme?
Obwohl die Steuerberatungsprogramme nicht mehr steuerlich absetzbar sind, lohnen sie sich in den meisten Fällen. Denn sie helfen, im Steuerdschungel den Überblick zu behalten. Allerdings gibt es hier qualitative Unterschiede. Die Zeitschrift "Chip" empfiehlt die Programme "Taxman", "Wiso Sparbuch" und "QuickSteuer Deluxe". Empfehlenswert sind aber auch die günstigen Programme der Discounter Aldi, Lidl und Plus.
Geht's auch mit den Daten aus dem Vorjahr?
Davon ist in jedem Fall abzuraten. Selbst kleine Veränderungen wirken sich oft für Sie vorteilhaft aus - wenn diese berücksichtigt werden. Übrigens sind die Formulare neu gestaltet worden, so dass Sie die Daten nicht eins zu eins übernehmen können. Und die Vordrucke müssen jetzt sehr genau ausgefüllt werden, damit sie maschinenlesbar sind. Einige Formulare wurden auch erweitert: Der Vordruck "Unterhalt" ist jetzt auf einen vierseitigen Bogen angewachsen, zuvor reichten einige Zeilen im Hauptformular aus. Darüber hinaus ist das Formular "Kind" jetzt drei statt zwei Seiten stark.
Macht die elektronische Steuererklärung Sinn?
Ja, die elektronische Steuererklärung hat eine Reihe von Vorteilen. Die Finanzverwaltungen stellen das Steuerprogramm "Elster-Formular" kostenlos zur Verfügung. "Elster" steht für Elektronische Steuererklärung. Dieses Programm ersetzt nicht die angesprochenen Steuerberatungsprogramme. Es nimmt lediglich eine einfache Plausibilitätsprüfung vor und berechnet eine voraussichtliche Steuererstattung. Das Programm ist kostenlos.
Die Abgabe per "Elster" führt zu einer erfahrungsgemäß beschleunigten Erledigung der Steuererklärung. Sie können auch noch nach der Abgabe Änderungen vornehmen und eine erneute Erklärung abgeben. Die Beamten im Finanzamt können grundsätzlich nur die jüngste abgegebene Erklärung einsehen und prüfen.