Kredite Kunden müssen selber recherchieren
Bei steuersparenden Bauherrenmodellen können sich Kunden selbst über Risiken informieren und brauchen von der Bank nicht aufgeklärt werden, urteilte das OLG Koblenz.
Koblenz - Eine Bank ist nicht verpflichtet, bei der Vergabe eines Kredits den Kunden über Risiken der beabsichtigten Verwendung des Geldes aufzuklären. Dies gilt auch, wenn das Geld in steuersparende Bauherren- oder Erwerbermodelle fließen soll. So entschied das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) in einem in der Zeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Urteil.
Das Gericht wies die Schadensersatzklage eines Kreditkunden ab, der seiner Bank vorwarf, ihn bei einer Kreditvergabe unzureichend beraten zu haben. Der Kläger hatte sich auf Vermittlung eines Anlageberaters eine offenbar überteuerte Eigentumswohnung gekauft. Er machte der Bank zum Vorwurf, sie hätte ihn über die Risiken des beabsichtigten Eigentumserwerbs aufklären müssen.
Das OLG folgte dieser Einschätzung nicht. Bei steuersparenden Bauherrenmodellen sei davon auszugehen, daß die Interessenten selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügten oder sich der Hilfe von Fachleuten bedienten. Außerdem sei zu erwarten, daß in diesen Fällen der Anleger sich selbst darüber zu informieren habe, ob die Gesamtkosten in angemessenem Verhältnis zum Wert der Immobilie stünden. Schließlich sei im vorliegenden Fall auch nicht erkennbar, daß die Bank im Vergleich zum Kläger über einen besonderen Informationsvorsprung verfügt habe.