Anlegerschutz Weg frei für neue Prospekt-Regeln
Berlin - Die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrates zur Umsetzung der EU-Prospektrichtlinie gilt als sicher, nachdem seine Änderungswünsche berücksichtigt wurden. So bleibt das in Deutschland vielfach genutzte "Bookbuilding-Verfahren" zur Preisfindung vor Aktienemissionen erhalten. Zudem wurde die zunächst geplante Sprachenregelung bei Börsenprospekten gelockert.
Dagegen bleibt es bei dem Plan, dass bereits von Juli an nur die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für Zulassung und Kontrolle der Wertpapierprospekte zuständig ist. Bisher lag die Prüfung bei den Zulassungsstellen der deutschen Börsen.
Mit der Richtlinie werden die nationalen Bestimmungen für die Erstellung, Zulassung und Vermarktung von Wertpapierprospekten vereinheitlicht. Für grenzüberschreitende Wertpapieremissionen und Börsengänge gibt es künftig einen "EU-Pass". Damit ist ein einmal gebilligter Börsenprospekt in allen 25 Mitgliedstaaten zugelassen.
Die Börseninformationen ausländischer und inländischer Emittenten für öffentliche Wertpapierangebote sollen hier zu Lande auch eine Zusammenfassung in deutscher Sprache enthalten. Das Sprachregime bei grenzüberschreitenden Prospekten wurde flexibler geregelt als zunächst geplant. So sind EU-weite Prospekte deutscher Emittenten künftig in deutscher Sprache "oder in einer in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache" zu verfassen. Für mehr Anlegerschutz ist aber eine deutsche Übersetzung der Zusammenfassung nötig. Diese müssen auch ausländische Anbieter erstellen.
Vom Tisch ist eine Formulierung, die Börsengänge im Bookbuilding-Verfahren in Deutschland verhindert hätte. Im Entwurf war zunächst vorgesehen, den Verkaufskurs bereits zu Beginn der Zeichnungsphase festzusetzen. Das widerspricht aber der Wirkung des Bookbuilding-Verfahrens. Nun muss ein Emittent den endgültigen Preis und das Ausgabevolumen kurz nach Festlegung veröffentlichen.