Tipp Wie den richtigen Steuerberater finden?
Steuerberater darf sich natürlich nicht jeder nennen, der meint, sich im Steuerrecht auszukennen. Es handelt sich hier um eine so genannte geschützte Berufsbezeichnung. Dieser Schutz ist in einem eigenen Gesetz, im Steuerberatungsgesetz (StBerG) verankert. Um sich Steuerberater nennen zu dürfen, muss man eine Steuerberaterprüfung ablegen und anschließend von der zuständigen Steuerberaterkammer bestellt werden. Dies regelt § 32 StBerG, in dem es heißt:
(1) Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften leisten geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen nach den Vorschriften dieses Gesetzes. (2) Steuerberater und Steuerbevollmächtigte bedürfen der Bestellung; sie üben einen freien Beruf aus. Ihre Tätigkeit ist kein Gewerbe.
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss man eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Der Prüfling muss ausgebildeter Steuerfachangestellter mit mindestens zehn Jahren Praxiserfahrung in Steuerbüros oder vergleichbaren Einrichtungen sein.
- Oder er ist geprüfter Bilanzbuchhalter beziehungsweise Steuerfachwirt und weist mindestens sieben Jahren praktischer Tätigkeit nach.
- Oder er arbeitet als Finanzbeamter oder Angestellter im gehobenen Dienst mit mindestens sieben Jahren praktischer Tätigkeit in einer Finanzbehörde.
- Oder es handelt sich um einen Akademiker - beispielsweise im Bereich Betriebswirtschaft oder Jura - der zwei Jahre Berufspraxis nachweisen kann.
Ein Steuerberater unterliegt einem besonders strengen Standesrecht. Dies nicht zuletzt, um die Mandanten zu schützen. Damit der Steuerberater nicht in einen Konflikt gerät, ist ihm jede gewerbliche Tätigkeit untersagt. Dies gilt auch für Nebentätigkeiten. Außerdem darf er keine Provisionen beispielsweise für Anlage- oder Versicherungsvermittlungen annehmen.
Auch für die eigene Werbung gelten sehr strenge Regeln. Ähnlich wie Ärzte dürfen die Steuerberater keine klassische Reklame betreiben. Das Standesrecht lässt nur "sachliche informierende" Werbung zu. Gerade dieser Passus stellt aber auch für die Mandanten ein Problem dar. Da die Grenzziehung zwischen der sachlichen und der reklamehaften Werbung oft nicht eindeutig ist, verzichten viele Steuerberater komplett auf Werbung. Dadurch ist es oft nicht einfach, einen geeigneten Berater zu finden.
Suchen, finden und trotzdem Kosten sparen
Auf Grund des Werbeverzichtes ist man zunächst darauf angewiesen, sich Informationen von Bekannten und Freunden zu holen. Ansonsten hilft eventuell das Branchenbuch. Hilfreich sind hier elektronische Verzeichnisse, wie etwa die Telefon-CD D-Info, die in diesen Tagen in der neusten Version erscheint (9,95 Euro inklusive des Antiviren-Programm DSL Virus Killer).
Online lassen sich die Adressen von Steuerberatern auch mit Hilfe eines Steuerberater-Suchservice finden. Hier können Sie auch nach verschiedenen Kriterien suchen.
Welche Unterstützung kann der Steuerberater liefern?
Der Steuerberater berät und unterstützt bei den verschiedensten Problemen. Das beginnt bei der Beratung bei allgemeinen betriebswirtschaftlichen Fragen und reicht über die Unterstützung bei der Finanz- und Personalbuchführung bis hin zur Erstellung der Jahresabschlüsse in Form der Einnahme-Überschuss-Rechnung oder der Bilanz.
Außerdem übernimmt der Steuerberater die Erstellung von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen, kontrolliert die Steuerbescheide, gibt Tipps für Steuersparmodelle, hilft bei Steuerrechtsstreitigkeiten, unterstützt bei Bankgesprächen und hilft bei der Beantragung von staatlichen Fördermitteln.
Kosten und Kosten sparen
Natürlich sind die Leistungen eines Steuerberaters nicht kostenlos zu bekommen. Die Gebühren werden nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)erhoben.
Sie sollten genau differenzieren, welche Arbeiten der Steuerberater übernehmen soll und welche Sie selbst übernehmen können. Wenn Sie beispielsweise die Buchhaltung selbst machen und nur die Abschlüsse vom Steuerberater vornehmen lassen, lässt sich eine hübsche Summe sparen.
Da nahezu alle Steuerberater die Berechnungen elektronisch erfassen, können Sie noch mehr sparen, wenn Sie die Buchhaltung mit einem Programm am eigenen PC erstellen. Dabei müssen Sie wissen, dass die Steuerberater mit der DATEV - eine Genossenschaft für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte - zusammenarbeiten und Ihre Buchhaltung eine entsprechende Schnittstelle besitzen muss. Meist muss diese Schnittstelle gesondert gekauft werden. Es gibt aber auch Programme, wie den "WISO Kaufmann" (99,95 Euro), die bereits über eine solche Schnittstelle verfügen. Sie sollten auf jeden Fall den Kontenrahmen mit dem Steuerberater abstimmen, damit es später zu keinen Problemen bei der Datenübergabe führt.
Vereinbarungen mit dem Steuerberater
Es gibt keine Vorschriften, wie man eine Vereinbarung mit seinem Steuerberater trifft. Natürlich sollte man immer die schriftliche Form wählen, um bei Streitfällen aussagekräftige Beweismittel zu haben. Dabei muss der Kunde unterscheiden, ob der Steuerberater für eine einzelne Aufgabe verpflichtet wird oder ob er eine dauernde Betreuung - der Steuerberater spricht von einem Mandat - übernimmt. Bei einer einmaligen Leistung muss er eine mangelfreie Erledigung der Aufgabe durchführen.
Bei einem Dauermandat muss er die vertraglich festgehaltenen Leistungen in ordnungsgemäßer Art und Weise erbringen. Im Rahmen des Mandats muss er über steuerliche Gesetzesänderungen, Steuersparmöglichkeiten und Steuerrisiken informieren.
Umgekehrt haben Sie natürlich auch Verpflichtungen gegenüber dem Steuerberater. Dazu gehört nicht nur die Zahlung des vereinbarten Honorars. Sie müssen auch dem Berater alle Unterlagen zur Verfügung stellen, die er benötigt, um seinen Auftrag zu erfüllen. Darüber hinaus sollten Sie den Steuerberater grundsätzlich über alle wichtigen Planungsvorhaben informieren. Nur wenn er das Unternehmen gut kennt, kann der Steuerberater gute Arbeit leisten.
Den Steuerberater wechseln
Den Steuerberater wechseln
Wenn Sie mit Ihrem Steuerberater unzufrieden sind, können Sie natürlich einen anderen beauftragen. Sie sollten aber darauf achten, dass durch die Übergabe an einen anderen Berater keine Fristversäumnisse eintreten. Natürlich stellt sich hier auch die Frage, wann ein Vertrag gekündigt werden kann und wie die Honorarfrage geklärt wird.
Ein Steuerberatungsvertrag kann grundsätzlich jederzeit fristlos gekündigt werden. Dies ergibt sich aus den §§ 627 und 649 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wenn Sie allerdings im Vertrag eine Kündigungsfrist vereinbart haben, ist diese natürlich einzuhalten.
Übrigens kann auch der Steuerberater jederzeit kündigen. Allerdings muss er Ihnen Zeit lassen, damit Sie adäquaten Ersatz finden. Auch wenn eine Kündigung zu Fristverletzungen führen würde, kann er Ihnen nicht kündigen. Man spricht hier von einer Kündigung zur Unzeit, die nach § 627 Abs. 2 Satz 1 BGB untersagt ist.
Haben Sie eine Einzelleistung in Auftrag gegeben und kündigen diese vor Fertigstellung, müssen Sie das volle Honorar bezahlen. Sie können lediglich einen Betrag abziehen, mit dem die Kostenersparnis abgegolten wird, die der Steuerberater durch frei gewordene Kapazitäten erzielt. Allerdings müssen Sie diese Kostenersparnis beweisen. Deshalb sollte man bei Einzelleistungen mit einer Kündigung des Mandats äußerst vorsichtig sein.
Hat der Steuerberater ein langfristiges Mandat, müssen alle Leistungen bezahlt werden, die vor der Kündigung erbracht wurden. Dies gilt auch für noch nicht abgeschlossene Arbeiten. Ist ein vertragswidriges Verhalten des Steuerberaters Grund der Kündigung und Sie haben kein Interesse an der Teilleistung, muss diese nicht bezahlt werden.
Auch wenn der Steuerberater den Vertrag kündigt müssen Sie bereits erbrachte Leistungen bezahlen. Noch nicht abgeschlossene Arbeiten müssen aber nur bezahlt werden, wenn Sie an diesen Arbeiten Interesse haben.