Anlegerschutz Zum Wohle des Aktionärs
Berlin - Die Bundesregierung hat einen Zehn-Punkte-Plan vorgelegt, mit dem der Schutz von Anlegern und das Vertrauen in die Integrität der Unternehmen gestärkt werden sollen. Die Eckpunkte sollen nach Angaben von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) Grundlage für Gesetzesinitiativen in der kommenden Legislaturperiode sein. Die wichtigsten Punkte sind:
Haftung von Vorständen und Aufsichtsratsmitglieder
Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte sollen gegenüber der Gesellschaft und Anlegern für vorsätzliche falsche Informationen des Kapitalmarktes persönlich haften.
Rückzahlung von überzogenen Abfindungen
Topmanager werden verpflichtet, Vergütungen und überzogene Abfindungen zurückzuzahlen, die auf der Grundlage falscher Bilanzen geleistet wurden.
Klagerecht von Aktionären
Für eine Schadenersatzklage müssen Kleinaktionäre künftig 100.000 Euro Börsenwert auf sich vereinen oder ein Prozent der Anteile zusammenbringen. Bisher können nur Großaktionäre klagen, die mindestens fünf Prozent halten.
Weiterentwicklung des Corporate Governance Kodex
Der Deutsche Corporate Governance Kodex soll vor allem zur Transparenz von Vergütungen wie Aktienoptionen von Vorständen weiterentwickelt werden. Der Kodex soll die Transparenz und Effizienz in der Unternehmensführung und -kontrolle erhöhen.
Schärfere Überwachung der Unternehmensabschlüsse
Eine unabhängige Kontrollinstanz (Enforcement) soll die Rechtmäßigkeit von Unternehmensabschlüssen überwachen. Das möglicherweise privatwirtschaftlich getragene und organisierte Gremium soll Sanktionsmöglichkeiten haben, die vom Verweis über Geldbußen bis zum Berufsausschluss von Wirtschaftsprüfern gehen. Die Prüfer sollen unabhängiger werden und dürfen bestimmte Beratungsleistungen nicht mehr gleichzeitig mit der Abschlussprüfung erbringen. Ihre zivilrechtliche Haftung soll erweitert werden.
Stärkung der Befugnisse der BAFin
Die Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) sollen erweitert werden. Dies betrifft in erster Linie Sonderprüfungen und das Zurückweisen von Abschlussprüfern bei börsenorientierten Unternehmen.
Besserer Anlegerschutz im Grauen Kapitalmarkt
Der Anlegerschutz im Bereich des so genannten Grauen Kapitalmarktes soll verbessert werden. Geplant ist die Einführung einer Prospektpflicht für das öffentlich Angebot von Beteiligungen. Anbieter des Grauen Kapitalmarktes unterliegen keiner staatlichen Kontrolle.
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