Boss Sammelklage eingereicht

Anwälte reichen eine Sammelklage ein. Anleger seien über Umsätze getäuscht worden.

München - Zwei Anwaltskanzleien in New York und München klagen in den USA gegen den Modekonzern Hugo Boss . Die Sammelklage sei beim Bezirksgericht in New York gegen das Unternehmen selbst und zwei ehemalige US-Manager am Dienstag eingereicht worden, teilte die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte in Grünwald bei München auf ihrer Internet-Seite mit.

Die Anwälte werfen Hugo Boss vor, die Anleger über Umsatzzahlen in den USA getäuscht zu haben. Klagen können demnach Investoren, die ihre Aktien zwischen dem 5. November 2001 und dem 28. Mai 2002 erworben haben. Der Kurs der Boss-Vorzugsaktien gab am Dienstagvormittag erneut deutlich um 6,35 Prozent auf 11,80 Euro nach, den niedrigsten Stand seit dem Frühjahr 2000.

SdK: Nicht an Sammelklage beteiligen

Die Hugo Boss AG lehnte eine Stellungnahme am Mittwoch ab. Das Unternehmen hatte im Frühjahr bei einer Inventur in den USA unterdotierte Rückstellungen und Bestandsdifferenzen für 2001 und 2002 von insgesamt acht Millionen Euro festgestellt und daraufhin die Gewinnerwartungen für das laufende Geschäftsjahr von 107 auf 95 Millionen Euro heruntergesetzt. Zwei Manager der US-Tochter nahmen ihren Hut. Inzwischen wurde die Prognose wegen der schwachen Konjunktur auf 70 Millionen Euro verringert. Die Aktie des Herren- und Damenausstatters befindet sich seit mehreren Monaten auf Talfahrt.

Ein Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) riet Anlegern davon ab, sich jetzt an der Sammelklage zu beteiligen. "Das Verfahren kann lange dauern, der Ausgang ist ungewiss. Als betroffener Kleinaktionär kann man sich auch erst nach einer Entscheidung einklinken, ohne auf mögliche Ansprüche zu verzichten", sagte SdK-Sprecher Markus Straub. Sammelklagen sind bisher nur in den USA möglich. Dabei reichen Rechtsanwälte Klagen im Namen einer Gruppe von angeblich Geschädigten ein. Die Juristen erhalten nur im Erfolgsfall eine hohe Prämie, während deutsche Anwälte ihre Mandaten in der Regel bereits vorher zur Kasse bitten.

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