Immobilien-Bewertung Hoffnung für die Aktionäre
Kirchentellinsfurt - Während die Aktie der Deutschen Telekom nahezu täglich neue Rekordtiefs erreicht, droht dem Unternehmen nun weiteres Ungemach. Zwei Kanzleien, die den ehemaligen Staatskonzern nach der Neubewertung der Telekom-Immobilien wegen Prospekthaftung verklagt haben, präsentieren neues Belastungsmaterial.
Die Juristen der Kanzlei Tilp & Kälberer (Kirchentellinsfurt bei Tübingen) und Anwalt Said Kuhlig (Jena) hatten ihre Klage vor der 7. Kammer für Handelssachen beim LG Frankfurt eingereicht. Beide Kanzleien, die nun eine projektbezogene Zusammenarbeit beschlossen haben, warten seit Anfang letzten Jahres auf einen Termin zur mündlichen Verhandlung.
Nächtliche Neubewertung des Telekom-Vermögens
Die Mandanten der Anwälte dürfen sich jedoch offenbar gute Chancen ausrechnen. Seit kurzem liegen beiden Kanzleien Unterlagen vor, die - so die Juristen - ihre Vorwürfe einer bilanziellen Fehlbewertung des Immobilienvermögens zusätzlich untermauern.
Rechtsanwalt Andreas W. Tilp: "Insbesondere ergibt sich aus diesen Unterlagen, dass die Telekom bereits bis Ende September 1994 bilanzielle Umbuchungen vorgenommen hatte, deren Höhe rechnerisch mit der von der Telekom im Februar 2001 bekannt gegebenen Abwertung der Immobilien korreliert."
Besonders pikant: Nach Auskunft der Juristen wird aus den Unterlagen ersichtlich, dass das Immobilienvermögen in der Nacht vom 31. Dezember 1993 zum 1. Januar 1994 um ca. 2,4 Milliarden Mark und das technische Anlagevermögen in der selben Nacht um rund 52 Milliarden Mark bilanziell aufgewertet wurde.
Anwalt Tilp verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil, das den geschädigten T-Aktionären eine Klage erleichtern dürfte. Tilp: "Das Landgericht München I hat in einem von uns erstrittenen Urteil vom 28. März 2002 (Aktenzeichen 4 O 18021/01) im Rahmen eines Deckungsprozesses gegen eine Rechtsschutzversicherung entschieden. Danach müssen Prospekthaftungsklagen gegen die Telekom finanziert werden."
Aktionären droht Verjährung
Auf Grund der aktuellen Entwicklungen sehen die beiden Kanzleien gute Chancen für ihre Frankfurter Klagen. Allerdings droht der Eintritt von Verjährung. Für diejenigen Anleger, die innerhalb der 6-Monats-Frist nach Emission der zweiten Tranche gekauft haben, endet die Verjährungsfrist mit dem 25. Juni 2002; für die anderen Anleger, die innerhalb der 6-Monats-Frist nach Emission der dritten Tranche gekauft haben, droht Verjährung zum 26. Mai 2003.
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