T-Aktien-Verkauf Das Rätsel ist gelöst
Frankfurt - Endlich hat die Deutsche Bank die Frage beantwortet, in wessen Auftrag sie Anfang vergangener Woche 44 Millionen Aktien der Deutschen Telekom (Kurswerte anzeigen) verkaufte. Nach einem Bericht der "Börsenzeitung" offenbarte das Finanzhaus nun, dass die Order von Hutchison Whampoa kam.
Das Aktienpaket des Hongkonger Konzerns stammt aus dem Voicestream-Kauf der Deutschen Telekom. Diese hatte bei der Übernahme des US-Wettbewerbers - neben einer Cash-Komponente - insgesamt 207 Millionen eigener Aktien im Wert von 5,1 Milliarden Dollar an Hutchison überschrieben. Einen Teil der Papiere veräußerte der neue Großaktionäre bereits unmittelbar nach dem Deal, was dem Konzern eine Einnahme von 885 Millionen Dollar bescherte.
Hutchison bestritt bislang jede Beteiligung
Nachdem die jüngsten Großverkäufe der T-Aktie einen massiven Kursrutsch ausgelöst hatten, hat die Deutsche Bank nun erstmals gegenüber den Bundesaufsichtsämtern für Wertpapierhandel und Kreditwesen zu dem Vorgang Stellung genommen. Bislang hatte der Finanzkonzern jede Auskunft verweigert, weil Vertraulichkeit vereinbart worden sei.
Auch Hutchison selbst hatte bislang wenig zur Aufklärung beigetragen. Noch bis Mitte der Woche bestritt der Konzern vehement jede Beteiligung an dem Großverkauf. Gegenüber dem Wall Street Journal Europe (WSJE) sagte ein Sprecher des Unternehmens, Hutchison halte weiterhin die 4,9-prozentige Beteiligung an der Deutschen Telekom und sehe diese als "langfristiges Investment" an.
Nach Darstellung des WSJE hat das Unternehmen mit dem Verkauf gegen vereinbarte Haltefristen verstoßen. Um diese zu umgehen, habe der Konzern die Anteile einer Schwesterfirma übertragen, welche die Aktien dann über die Deutsche Bank verkauft habe. Diese wiederum sei durch die Telekom ausdrücklich von Beschränkungen im Handel mit der T-Aktie befreit worden - und zwar schon lange vor dem Ablauf der Haltefrist für die früheren Voicestream-Eigner. Damit sei gewissermaßen eine Hintertür für den vorzeitigen Verkauf geöffnet worden.
Raffiniertes Termingeschäft
Das Paket der Hutchison-Gruppe werde über deren auf den Bermudas ansässige Tochter Preston gehalten, hieß es. Beim Verkauf bediente sich das Unternehmen nach Angaben des WSJE eines Tricks: In Absprache mit Hutchison lieh sich die Deutsche Bank am Markt 44 Millionen T-Aktien und verkaufte diese an der Börse.
Dann vereinbarte die Bank mit Hutchison ein Termingeschäft über rund 36 Millionen Telekom-Aktien, das in einem Jahr fällig wird. Daneben wurde eine Kauf-Option über 17 Millionen weitere Anteile vereinbart.
Formaljuristische Tricksereien
Dadurch, so das WSJE, bleibe der Hutchison-Konzern zwar pro forma der Inhaber seiner knapp 53 Millionen Telekom-Aktien, de facto habe er sie aber zum aktuellen Kurs verkauft.
Von zentraler Bedeutung dürfte nun die Versicherung der Bank gegenüber den Aufsichtsbehörden sein, dass der "Kunde" vertraglich zugesichert habe, keine Verkaufsbeschränkungen zu verletzen. Hutchison soll frühzeitig "nachdrücklich" gefragt worden sein, ob die Transaktion Vereinbarungen mit der Telekom verletze. Dies sei, so heißt es, nach Darstellung der Bank "mehrfach verneint" worden.
Die Bank: Order ging erst nach Kaufempfehlung ein
Nach Informationen der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" behauptet die Deutsche Bank, die Order sei erst in der Nacht auf den 7. August eingegangen. Daraufhin habe man den Verkauf zum Xetra-Schlusskurs vom Vortag (24,21 Euro) abzüglich eines "Paketabschlages" von drei Prozent abgewickelt.
Einen Tag zuvor hatte die Analyse-Abteilung der Deutschen Bank eine Kaufempfehlung für die T-Aktie veröffentlicht. Diese wurde vom Analysten Stuart J. Birdt verfasst, der zuvor bei Goldman Sachs gearbeitet hatte. Gegenüber manager-magazin.de sagte Bank-Sprecher Ronald Weichert, die besagte Studie sei bereits am Abend des 3. August elektronisch publiziert worden, ehe sie am darauffolgenden Montag an die Öffentlichkeit gegeben wurde.
Börsenaufsicht untersucht weiter
Die zeitliche Nähe zwischen Kaufempfehlung und Großverkauf hatte zu heftigen Diskussionen geführt. Das Finanzinstitut selbst weist jede Schuld von sich. "Der die deutsche Telekom beobachtende Analyst", so ein Sprecher, "verfasste seine Studien ausschließlich unter Verwendung öffentlich zugänglicher Informationen und war deshalb kein Insider."
Unterdessen dauert die Untersuchung der hessischen Börsenaufsicht zur Klärung des Sachverhalts an. "Bei uns geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit", sagte ein Sprecher der Behörde am Donnerstag. Allerdings werde die Untersuchung "bestimmt keine zwei Wochen mehr" dauern, fügte er hinzu. Auf Basis des Paragraphen 88 des Börsengesetzes werde geprüft, ob und inwieweit mit dem Paketverkauf nach vorheriger Empfehlung des Titels der Vorwurf der Kursmanipulation stichhaltig sei.
Falls die Behörde zu der Ansicht gelange, dass Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nötig seien, dann werde die Börsenaufsicht an diese herantreten und ihre Ergebnisse vorlegen. Sollten sich Anhaltspunkte für eine Verletzung von Paragraph 88 ergeben, dann werde die Börsenaufsicht auch den Auftraggeber des Verkaufs in ihrem Bericht an die Staatsanwaltschaft vermerken.
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