Steuerberater Geldwerte Unterschrift
Koblenz - Dies entschied das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) in einem am Montag veröffentlichten Urteil.
Nach dem Richterspruch ist es dabei Sache des Steuerberaters darzulegen und zu beweisen, dass er dem Kunden eine unterschriebene Rechnung zugesandt hat (Az.: 13 U 591/98).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Steuerberaters gegen einen Kunden ab.
Vor Gericht wandte der Kunde ein, er sei schon deshalb nicht zur Zahlung verpflichtet, weil er keine ordnungsgemäß unterschriebene Rechnung bekommen habe.
Der Steuerberater behauptete daraufhin, der Kunde habe die Rechnung manipuliert. Er bewies dies allerdings nicht.
Das OLG befand, es sei Sache des Steuerberaters, die behauptete Fälschung oder Manipulation nachzuweisen.