"Wenig wünschenswert" Minister Gabriel attackiert Uber-Chef Kalanick

Von Astrid Maier
Getestet und für schlecht befunden: Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und sein Smartphone im April 2014 im Deutschen Bundestag.

Getestet und für schlecht befunden: Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und sein Smartphone im April 2014 im Deutschen Bundestag.

Foto: Sean Gallup/ Getty Images

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat sich kritisch zum Geschäftsmodell des Chauffeurvermittlungsdienstes Uber und seinem Versprechen geäußert, zehntausende Jobs in Europa zu schaffen. Uber habe in einem Positionspapier dargelegt, bei den in Aussicht gestellten Arbeitsplätzen handle es sich um "Minijobs für Selbständige", teilte das von Gabriel geleitete Ministerium auf eine Anfrage des manager magazins mit. Ziel der Bundesregierung "auch im Sinne der Sicherung der Sozialversicherungssysteme sind vorrangig die Schaffung vollwertiger Arbeitsplätze". Das Fazit des Ministeriums: "Eine Verdrängung von vollwertigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen durch Minijobs für Selbständige ist wenig wünschenswert", schreibt das Hamburger Wirtschaftsmagazin in seiner neuen Ausgabe, die am Freitag (20. März) erscheint.

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Für Uber, eines der am höchsten bewerteten Start-ups der Wirtschaftsgeschichte, ist dies ein herber Rückschlag beim Werben um mehr Akzeptanz in Europas größter Volkswirtschaft. Uber-Chef Travis Kalanick hatte Anfang des Jahres auf einer Konferenz in München damit geworben, in Europa 50 000 Jobs schaffen zu wollen. Das Wirtschaftsministerium in Berlin hält diese Zahlen für "nicht nachvollziehbar", schreibt das manager magazin weiter. Zudem bestünden derzeit "große Bedenken, ob Uber sich insbesondere an den Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes hält", teilte das Ministerium dem Magazin mit.

Gegen das US-Unternehmen sind derzeit in Deutschland Gerichtsverfahren anhängig. Am kommenden Mittwoch (18. März) verhandelt das Frankfurter Landgericht eine Klage gegen das Angebot Uber Pop, bei dem Privatpersonen mit dem eigenen Auto als Chauffeure tätig werden. Das Urteil könnte richtungsweisend für das Fortbestehen dieses in den USA sehr beliebten Services in Deutschland sein. Eine Uber-Sprecherin wollte sich zu dem Verfahren morgen nicht äußern.

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