Fahrdienst ignoriert Verbot  Uber will weiterfahren - bis Taxi-Verbund zahlt

Taxi gegen Uber: Uber muss seinen Dienst Uber-Pop deutschlandweit einstellen

Taxi gegen Uber: Uber muss seinen Dienst Uber-Pop deutschlandweit einstellen

Foto: KAI PFAFFENBACH/ REUTERS

Hamburg/Frankfurt - Der Fahrdienstvermittler Uber hat vor dem Landgericht Frankfurt eine Schlappe kassiert: Das Gericht entschied am Mittwoch, dass Uber seinen Fahrdienst Uber Pop in Deutschland nicht länger betreiben darf.

Der Fahrdienst kündigte dennoch an, ungeachtet der Entscheidung erst einmal weiterzufahren. Damit das Urteil sofort zur Vollstreckung kommt, muss der Kläger Taxi Deutschland nämlich 400.000 Euro sogenannte "Sicherheitsleistung" hinterlegen. "Solange das Geld nicht da ist, fahren wir weiter", hieß es bei Uber.

Daran, dass die Genossenschaft das Geld kurzfristig aufbringen kann, haben Prozessbeobachter aber Zweifel. "Das ist eine ganz schön große Summe für die", hieß es. Kläger Taxi Deutschland kündigte indessen gegenüber manager magazin an, das Geld "unverzüglich" hinterlegen zu wollen.

Sollte es Taxi Deutschland nicht gelingen, die 400.000 Euro aufzubringen, könnte es ansonsten mehrere Monate, womöglich auch länger als ein Jahr dauern, bis das Urteil regulär zu Vollstreckung kommt, sagte ein Gerichtssprecher zu manager magazin. Uber kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Richter folgen der Argumentation des Klägers

In der Sache waren die Richter klar: Uber dürfe keine Fahrten anbieten, bei denen die Fahrer keine behördliche Genehmigung haben, erklärte der Vorsitzende Richter Joachim Nickel. Der Richter folgte damit der Argumentation des Verbunds Taxi Deutschland, der gegen Uber geklagt hatte.

Die Frankfurter Richter kritisierten nicht nur, dass Uber-Fahrer im Gegensatz zu Taxi-Lenkern keinen Personenbeförderungsschein besitzen, sondern auch, dass die Autohaftpflichtversicherung bei Uber-Fahrten eigentlich nicht gelte. "Vielmehr müsste der Versicherungsschutz ausgeweitet werden", sagte Nickel.

Uber hatte in der Verhandlung argumentiert, dass die Dienstleistungen des Unternehmens legal sind, da die Firma nur als Vermittler zwischen Gast und Fahrer auftritt. Die Regeln für Taxis seien deshalb hier nicht anwendbar.

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Taxi Deutschland begrüßte das Urteil. "Wir freuen uns, wir haben heute Recht erhalten", hieß es in einer Erklärung des Verbundes. Das Urteil bedeute Rechtssicherheit für die 255.000 Taxifahrer und Mitarbeiter in den 700 deutschen Taxizentralen. "Erneut wurde festgestellt, dass das Geschäftsmodell von Uber auf Rechtsbruch basiert", sagte Dieter Schlenker, Chef von Taxi Deutschland.

Ein Uber-Sprecher erklärte, das Unternehmen werde voraussichtlich Berufung gegen das Urteil einlegen. Das Verbot stelle eine "fundamentale Verletzung der europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit dar", argumentierte er. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, werde Uber seinen Service in Frankfurt und München zunächst weiter betreiben.

Auch in Hamburg und Berlin will Uber weiter fahren, wie das Unternehmen gegenüber manager magazin ankündigte. Allerdings agiert Uber Pop dort auf Druck der Behörden als Mitfahrgelegenheit. Die Fahrer dürfen nur 0,35 Cent pro Kilometer nehmen, was den Betrieb für Uber wenig attraktiv beziehungsweise sogar zum Zuschussgeschäft machen dürfte.

Uber bietet eine Smartphone-App an, um zahlungswillige Mitfahrer zu finden. Dafür verlangt es einen Anteil des vereinbarten Tarifs. Das Taxigewerbe läuft Sturm gegen den Konkurrenten aus Kalifornien. Uber bietet seine Dienste nach eigenen Angaben weltweit in 55 Ländern an, wird aber in immer mehr Märkten gerichtlich

Die Dienste Uber Black und Uber Taxi sind von dem Urteil nicht betroffen.

mit Reuters

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