Verdacht auf Marktmissbrauch Kartellamt leitet Verfahren gegen Facebook ein

Vor wenigen Tagen war Facebook-Chef Mark Zuckerberg zwei Tage auf Charming-Tour in Berlin, traf ranghohe Politiker und Wirtschaftsgrößen. Jetzt leitet das Kartellamt ein Verfahren gegen Facebook ein.
Von mm-newsdesk
Plaudernd in Berlin: Kanzleramtsminister Peter Altmaier (r., CDU), Facebook-Chef Mark Zuckerberg (M.) und ein Facebook-Mitarbeiter noch vor wenigen Tagen

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Das Bundeskartellamt hat gegen Facebook ein Verfahren wegen Verdachts auf Marktmachtmissbrauch eröffnet. Das soziale Netzwerk könnte in seinen Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung missbrauchen, wie die Behörde in Bonn am Mittwoch mitteilte. Sie prüft demnach, ob die Nutzungsbedingungen von Facebook rechtswidrig sind.

Die Nutzer von Facebook können laut Kartellamt nur schwer nachvollziehen, welchen Umfang ihre Einwilligung zur Erhebung und Nutzung ihrer Daten hat. Es bestünden "erhebliche Zweifel" an der Zulässigkeit dieser Vorgehensweise - insbesondere nach deutschem Datenschutzrecht. Bei einem Zusammenhang mit der Marktbeherrschung könnte ein solcher Verstoß auch kartellrechtlich missbräuchlich sein.

Das Verfahren richtet sich gegen den Konzern Facebook in den USA, gegen die irische Tochter des Unternehmen sowie gegen Facebook Germany in Hamburg, wie das Kartellamt mitteilte. Es habe "Anhaltspunkte", dass Facebook auf dem Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend sei.

Marktbeherrschende Unternehmen unterlägen besonderen Pflichten, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Dazu gehöre es auch, angemessene Vertragsbedingungen zu verwenden. Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook hätten die Nutzerdaten eine "herausragende Bedeutung". Deshalb müsse unter dem Gesichtspunkt des Marktmachtmissbrauchs untersucht werden, ob die Nutzer über Art und Umfang der Erhebung ihrer Daten hinreichend aufgeklärt werden.

Das Kartellamt führe das Verfahren in engem Kontakt unter anderem mit Datenschutzbeauftragten, Verbraucherschutzverbänden und der EU-Kommission.

rei/AFP/Reuters

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