Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) kann aufatmen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Europas Telefonfirmen keine Steuerrückzahlungen aus der Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen zustehen. Damit ist Deutschlands Fiskus um Milliardenzahlungen herum gekommen.
Luxemburg - Europas Mobilfunkanbieter haben nach einem höchstrichterlichen Urteil keinen Anspruch auf Steuererstattungen in Milliardenhöhe aus der Ersteigerung von UMTS-Frequenzen.
Der Europäische Gerichtshof urteilte am Dienstag in Luxemburg, Versteigerungen durch den Staat seien nicht mehrwertsteuerpflichtig. Deshalb können die Unternehmen sich nun auch keine gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer erstatten lassen. Auch wenn die Frequenzen versteigert wurden, handele es sich nicht um eine wirtschaftliche Tätigkeit, sondern um staatliche Kontrolle, urteilten Europas oberste Richter (Aktenzeichen: C-284/04 und C-369/04).
Die Lizenzzuteilung sei eine notwendige Bedingung für den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern zum Mobilfunkmarkt, stelle selbst aber keine Teilnahme der zuständigen Behörden an diesem Markt dar, führten die Richter weiter aus. Bei der Konzessionsvergabe handele es sich vielmehr um eine Regulierungstätigkeit, die diesen Behörden ausdrücklich übertragen sei.
An dieser rechtlichen Bewertung der Lizenzvergabe ändere auch die Tatsache nichts, dass die Unternehmen für die Lizenzen ein Entgelt zahlen mussten. In den konkreten Fällen ging es um die Versteigerungen in Österreich und Großbritannien. Allein in Großbritannien wollten die Mobilfunkanbieter 3,3 Milliarden Pfund, das sind umgerechnet rund 4,9 Milliarden Euro.
Das Urteil hat jedoch grundsätzliche Bedeutung. In Deutschland hatten die Mobilfunkunternehmen vor sieben Jahren etwa 50 Milliarden Euro für die Lizenzen bezahlt. Die klagenden Unternehmen wollten eine angeblich enthaltene Mehrwertsteuer mit ihren laufenden Steuerpflichten verrechnen. In Deutschland hätte dies zu Steuerrückforderungen der Unternehmen von gut sieben Milliarden Euro geführt.
manager-magazin.de mit Material von dpa-afx, reuters und vwd