Netzbetreiber Niederlage vor Gericht
Frankfurt am Main - Damit haben die Vorgaben der Bundesnetzagentur für die Absenkung der Weiterleitungsgebühren um rund 20 Prozent weiterhin Bestand. Über einen gleich lautenden Eilantrag des Marktführers T-Mobile sei lediglich aus verfahrensrechtlichen Gründen noch nicht entschieden worden, teilte das Gericht mit.
Alle vier deutschen Netzbetreiber hatten mit ihren Klagen gegen die Bundesnetzagentur in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln Erfolg bekommen. Diese Urteile sind aber nicht rechtskräftig, da die Bundesbehörde in die Revision gegangen ist.
Mit den Eilanträgen wollten die Netzbetreiber die Vorgaben der Bundesnetzagentur bis zu einer endgültigen Entscheidung außer Kraft setzen.
Die Leipziger Bundesrichter argumentierten, dass die Unternehmen im Falle eines juristischen Erfolges ihren Gebühreneinbußen durch Nachforderungen ausgleichen könnten. Im umgekehrten Fall sei nicht zu erwarten, dass die Kunden nachträglich zuviel gezahlte Gebühren zurück bekommen würden.
Die Bundesnetzagentur hat mit ihrer Anordnung erstmals in den Mobilfunkmarkt eingegriffen. Mit den Weiterleitungs-Gebühren machen die Betreiber einen großen Teil ihres Umsatzes. Um einer Regulierung zuvor zu kommen, hatten sie sie in zwei Schritten bereits gesenkt.
manager-magazin.de mit Material von reuters