Auslandsgespräche Tarifsenkung in Sicht

Die Chancen für Mobilfunkkunden, im Ausland künftig günstiger telefonieren zu können, stehen gut. Die EU-Kommission und die zuständigen Fachminister der Länder stehen kurz vor einer Einigung.

Brüssel - Die EU-Kommission erwarte, dass beim informellen Treffen der zuständigen Fachminister an diesem Donnerstag in Hannover eine grundsätzliche Einigung erzielt werde, sagten hochrangige Kommissionsbeamte. Es gebe aber noch Streitpunkte.

Die EU-Kommission will die Mobilfunkanbieter durch eine Preisobergrenze zwingen, die hohen Gebühren für Anrufe im europäischen Ausland um bis zu 70 Prozent zu verringern. Diese Roaming-Gebühren entstehen den Kunden bei eigenen oder angenommenen Telefonaten im Ausland. Die Anbieter berechnen sich gegenseitig die Nutzung der jeweiligen Netze und legen die Kosten auf die Kunden um.

Für den geplanten Schutztarif müssen die 27 EU-Staaten sowie das Europaparlament der Kommission grünes Licht geben. Auf ihrem Gipfeltreffen in der vergangenen Woche hatten auch die Staats- und Regierungschefs eine schnellstmögliche Absenkung der Roaming-Gebühren gefordert. Auch die Bundesregierung, die im ersten Halbjahr 2007 die EU-Ratspräsidentschaft innehat, unterstützt die Maßnahme. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU), der den Telekom-Ministerrat leitet, möchte noch während der Ratspräsidentschaft eine Einigung erzielen.

Automatische oder manuelle Wahl?

Umstritten ist nach Angaben der EU-Beamten die Frage, ob die
Preisobergrenze automatisch für alle Kunden gelten oder bewusst gewählt werden müsste. Die EU-Kommission wolle, dass die Obergrenze zunächst automatisch gilt, aber Alternativen angeboten werden können, hieß es. Die Kunden müssten den Schutztarif dann bewusst abwählen ("Opt-out"). Einige Mitgliedstaaten seien aber dafür, umgekehrt die Kunden
den Obergrenzen-Tarif wählen zu lassen ("Opt-in"). Die deutsche Ratspräsidentschaft schlägt als Kompromiss die "Opt-out"-Version nur für Neukunden vor, was aber auch nicht den Brüsseler Vorschlägen entspreche.

Die EU-Kommission werde die Preisobergrenze per Verordnung
einführen, sagten die Beamten. Diese müsse nicht von den
Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, sondern gelte unmittelbar. Dadurch könnten die Kunden bereits wenige Woche nach dem Ministerratstreffen im kommenden Juni, wo der letztendliche Beschlussfallen soll, von den niedrigeren Gebühren profitieren - pünktlich zum beginn der Sommerferien.

manager-magazin.de mit Material von dpa

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