Der Mobilfunkanbieter Mobilcom und seine Tochter Freenet wollen ihre von Aktionären angefochtene Fusion absagen, wenn sie bis Ende August keine Einigung mit den Klägern erzielen. Für eine entsprechende Abstimmung auf den Hauptversammlungen ist bereits alles vorbereitet.
Büdelsdorf - Die Hauptversammlungen von Mobilcom und Freenet sollen Ende August über einen Vorschlag der Vorstände abstimmen, nach dem der Verschmelzungsvertrag vorzeitig gekündigt werden könnte, sagte ein Mobilcom-Sprecher am Dienstag. Die beiden Telekommunikationsunternehmen streben eine Ermächtigung an, die Verschmelzungsverträge vom vergangenen Jahr aufzuheben, sobald die Anträge auf raschen Eintrag der Fusion ins Handelsregister in letzter Instanz abgewiesen seien.
Die Fusion von Mobilcom und Freenet ist durch zahlreiche Klagen blockiert. Sollte das Landgericht Kiel den Klägern Recht geben und eine Revision vor dem Oberlandesgericht scheitern, dann sei eine Absage der Verschmelzung möglich, sagte der Sprecher. Bislang ist eine Auflösung des Fusionsvertrags erst möglich, wenn die Transaktion bis Ende Juli 2007 nicht vollzogen ist.
Mobilcom bemüht sich seit Tagen, mit der Gegenseite zu einem Kompromiss zu gelangen. Der Vorstandsvorsitzende beider Unternehmen, Eckhard Spoerr, hatte eigentlich eine Übereinkunft bis zum vergangenen Wochenende angestrebt, um die Hauptversammlungen vermeiden zu können. Bei einer weiteren Verzögerung der Transaktion hatte der Vorstandschef einen Verkauf von Freenet nicht ausgeschlossen.
Spoerr räumte bereits am Montag gegenüber der Tageszeitung "Die Welt" ein, dass die Suche nach einem Kompromiss deutlich länger dauern wird. Die Verhandlungen laufen aber weiter, wie der Mobilcom-Sprecher erklärte.
Zwar liegen beide, das Management sowie die Kläger gegen die Fusion, laut der Zeitung mit ihren Forderungen nicht weit auseinander. Im Aufsichtsrat von Mobilcom gebe es jedoch unterschiedliche Positionen dazu. So solle Aufsichtsratschef Dieter Vogel nicht zu einem Befürworter einer schnellen Einigung mit den Aktionärsklägern gehören. Offensichtlich sei der Aufsichtsrat in der Frage, wie man mit den Aktionärsklägern umgehen soll, tief gespalten.