Apple Später Sieg über die Beatles

Die verbliebenen Mitglieder der Beatles haben ihren Millionen-Prozess gegen den Computerhersteller Apple verloren. Apple darf unter dem Apfel-Logo weiterhin Musik in seinem iTunes Music Store verkaufen. Apple Corps, die Plattenfirma der Beatles, wollte genau das verhindern.

London - Das Urteil des Londoner High Court kam durchaus überraschend. Richter Edward Mann entschied am heutigen Montag, dass Apple  sehr wohl Musik über das Internet unter dem Apfel-Logo vertreiben darf. Apple Corps, die Plattenfirma der Beatles, wollte genau das verhindern und hatte die kalifornische IT-Firma verklagt. Mann erklärte, die Verwendung des Logos stehe nur im Zusammenhang mit dem Apple Store, nicht mit der Musik. Deshalb sei die Verwendung rechtens.

Die Plattenfirma hatte vor Gericht argumentiert, Apple verstoße mit der Einführung von iTunes gegen eine alte, 26 Millionen Dollar teure außergerichtlichen Einigung, die es Apple Computer verbietet, im Musik-Geschäft mitzumischen.

Die 1968 von den Beatles gegründete Plattenfirma Apple Corps ist heute im Besitz von Paul McCartney, Ringo Starr, Yoko Ono und den Erben von George Harrison. Der Computerhersteller Apple wurde acht Jahre später gegründet. Die Plattenfirma nutzt einen leuchtend grünen Apfel als Logo, der Computerhersteller einen eher stilisierten Apfel, von dem ein Stück abgebissen wurde. Der US-Computerkonzern hatte argumentiert, die Kunden wüssten sehr wohl zwischen beiden Logos zu unterscheiden.

Bereits 1981, fünf Jahre nach der Gründung von Apple Computers, hatten die Beatles das Startup verklagt, Apple-Chef Steve Jobs zahlte 80.000 Dollar Abfindung und musste erstmals versprechen, die Finger von der Musik zu lassen. Als Apple dann 1989 doch ein Musikprogramm veröffentlichte, kam es erneut zum Streit, den beide Seiten außergerichtlich beilegten.

26 Millionen Dollar kostete den Computerhersteller die Einigung mit der Plattenfirma. Apple Corps wurden in der Übereinkunft die Rechte auf "kreative Werke, deren prinzipieller Inhalt Musik ist", zugesprochen, Apple Computer "Güter und Dienste... die dazu dienen, diesen Inhalt zu reproduzieren, abzuspielen, oder auf andere Art zu übertragen."

Apple Corps hatte im Prozess erklärt, Apple verstoße gegen die Übereinkunft aus dem Jahr 1991. Richter Mann wollte dem nicht folgen: "Die Verwendung des Apfel-Logos geschieht offensichtlich nicht in einem relevanten Zusammenhang mit kreativer Arbeit." Die Computerfirma nutze das Logo "angemessen und zumutbar".

Britischen Medienberichten zufolge war Richter Mann möglicherweise von Anfang an nicht der Auffassung, dass die Klage der Ex-Beatles gerechtfertigt sei. Er habe eingeräumt, einen iPod zu besitzen, der über das Internet mit iTunes verbunden ist. Allerdings hatte der Richter bei Vorverhandlungen den Antrag von Apple abgelehnt, das Verfahren im heimischen Kalifornien stattfinden zu lassen.

Lord Grabiner, der Anwalt von Apple, stellte unmittelbar nach der Urteilsverkündung den Antrag, den Klägern die Zahlung eines Abschlags für die Prozesskosten in Höhe von 1,5 Millionen Pfund (2,2 Millionen Euro) aufzuerlegen. Die Gesamtkosten, die von den Ex-Beatles nun verlangt werden, könnten etwa doppelt so hoch ausfallen. Zudem muss die Beatles-Firma ihre eigenen Kosten des Rechtsstreits tragen, die etwa in der gleichen Höhe liegen sollen.

manager-magazin.de mit Material von ap und rtr

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