Gerichtsurteil Kein Verfallsdatum für Handy-Guthaben

Um auch bei Prepaid-Handys auf Mindesteinnahmen zählen zu können, haben viele Mobilfunkanbieter Verfallsklauseln für das Guthaben in den Verträgen verankert. Ein Gericht erklärte eine solche Regelung des Mobilfunkbetreibers O2 jetzt für nichtig. Die Entscheidung könnte Signalwirkung haben.

München/Hamburg - Binnen 13 Monaten nach der ersten Aufladung muss beim O2-Tarif "Loop" eine weitere Aufladung erfolgen, sonst verfällt das Guthaben. Zu Unrecht, wie jetzt das Landgericht München I urteilte. Der Kunde habe mit der Einzahlung des Guthabens eine Vorleistung erbracht. Da es auch möglich sei, dass größere Guthaben über 100 Euro verfallen, liege eine unangemessene Benachteiligung des Kunden vor.

Weiterhin untersagte das Gericht eine Klausel, nach der mit Beendigung des Vertrages ein etwaiges Restguthaben auf dem Guthabenkonto verfällt. Diese Regelung erschwere die Kündigung des Vertrages unnötig und unzulässig.

Schließlich dürfe das Mobilfunkunternehmen auch die Klausel, nach der für eine Sperre ein Entgelt gemäß der jeweils aktuellen Preisliste erhoben wird, nicht mehr verwenden, so das Gericht. Diese Regelung könne bei der kundenfeindlichsten Auslegung als pauschalierter Schadenersatzanspruch gewertet werden. Das sei nicht erlaubt.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig - das Unternehmen hat zunächst vier Wochen Zeit, Berufung einzulegen. "So lange wird es auch keine Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geben", erklärte O2-Sprecherin Christine Knoepffler. Ob das Unternehmen gegen das Urteil vorgehen wird oder nicht, ist noch offen. "Wir prüfen das Urteil jetzt", so die Sprecherin. Sollte das Unternehmen auf die Berufung verzichten und das Urteil Gültigkeit erlangen oder eine höhere Instanz ähnlich entscheiden wie das Landgericht, könnte das für Mobilfunkanbieter allerdings schwerwiegende Folgen haben.

"Dann hätte das Urteil sicherlich Signalwirkung für ähnliche Fälle", sagt Gerichtssprecher Marc Huppert. Denn Verfallsklauseln sind üblich bei Prepaid-Tarifen. "Das ist ein vollkommen marktübliches Verhalten", verteidigt so auch O2-Sprecherin Knoeppfler den "Loop"-Tarif.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die die Unterlassungsklage gegen O2 eingereicht hatte, hofft jedenfalls, dass die Entscheidung des Münchner Landgerichts nur der Anfang ist. "Sobald sich auch Kunden anderer Anbieter bei uns beschweren, werden wir ein entsprechendes Mahnverfahren einleiten und im Notfall auch wieder Klage einreichen", sagt die Sprecherin der Vereinigung, Evelyn Keßler.

manager-magazin.de mit Material von ddp

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