Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Sendergruppe ProSiebenSat1 durch den Axel Springer Verlag untersagt. In der Begründung wird auf Gefahren eines Duopols hingewiesen. Springer will nun die "zur Verfügung stehenden Rechtsmittel und Optionen prüfen".
Hamburg - Das Bundeskartellamt hat heute den beabsichtigten Erwerb der Sendergruppe ProSiebenSat.1 durch die Axel Springer AG untersagt.
Das gab die Axel Springer AG heute per Ad-hoc-Mitteilung bekannt. Nach dem Eingang der erwarteten Untersagungsverfügung werde die Axel Springer AG die ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel und Optionen prüfen, hieß es in der Meldung weiter.
Am morgigen Dienstag um 10 Uhr will Kartellamtschef Ulf Böge die Öffentlichkeit in Bonn über die Gründe informieren. Nach Ankündigungen von Böge ist damit zu rechnen, dass die Wettbewerbshüter die Fusion wegen einer zu großen Medien-Marktmacht von Springer untersagen.
Das Verbot war auch von Beobachtern erwartet worden. Böge hatte immer wieder schwere kartellrechtliche Bedenken gegen die Pläne zur Schaffung des zweitgrößten deutschen Medienkonzerns nach der Bertelsmann-Gruppe geäußert. Auf dem Fernsehwerbemarkt, bei Straßenverkaufszeitungen und dem Anzeigenmarkt würde die Fusion von Deutschlands größtem Zeitungsverlag mit dem größten Fernsehkonzern ProSiebenSat.1 "nach derzeitiger Einschätzung zu einer nach dem Kartellrecht nicht genehmigungsfähigen Marktmacht führen", hatte Böge in einem Zwischenbescheid erklärt.
Verflechtungen zwischen Springer und Bertelsmann
Durch den Zusammenschluss würde es zudem zu einer Reihe von Verflechtungen zwischen Springer/ProSiebenSat1 und Bertelsmann kommen. Springer hatte mit einer Reihe von Zugeständnissen auf die Bedenken reagiert. Das Angebot an die Wettbewerbshüter, ProSieben aus der Sendergruppe herauszulösen und zu verkaufen, hatte Springer aber letztlich zurückgezogen.
Vor dem Kartellamt hatte mit der Medienkommission KEK auch die zweite zuständige Institution ihr Veto gegen die Fernsehpläne Springers eingelegt.
Das einhellige Nein der Wettbewerbsbehörde und der Medienaufsicht bedeutet aber noch nicht das Aus für die Übernahmepläne von Springer. Als Ausweg bleibt dem Verlag noch der Weg vor Gericht oder ein Antrag auf Ministererlaubnis. Eine Ministererlaubnis kann nach dem Gesetz erteilt werden, wenn ein überragendes Interesse der Allgemeinheit besteht oder die gesamtwirtschaftlichen Vorteile überwiegen. Medienberichten zufolge erwägt Springer, einen entsprechenden Antrag bei Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) zu stellen.
Die Kartellamts-Mitteilung
Die Kartellamts-Mitteilung
Das Bundeskartellamt begründet die Untersagung der TV-Pläne von Springer unter anderem mit dem Hinweis, das marktbeherrschende Duopol von ProSiebenSat1 und der RTL-Gruppe des Medienkonzerns Bertelsmann bei der Fernsehwerbung werde sonst unzulässig verstärkt.
Die "Süddeutsche Zeitung" (Dienstagsausgabe) zitiert aus der 79-seitigen Untersagungsverfügung, zwischen den beiden TV-Ketten gebe es "keinen Binnenwettbewerb" um Werbeeinnahmen. Durch eine Übernahme der Pro-Sieben-Gruppe durch Springer würde die "kollektive marktbeherrschende Stellung" dieser beiden Senderketten weiter verstärkt.
Für Wirtschaft, Handel und Industrie entfiele die letzte Gelegenheit, bei bundesweiten Werbekampagnen für ein breites Publikum nicht auf eine dieser Fernsehfamilien angewiesen zu sein. Zudem stelle die Bild-Zeitung von Springer bislang die "alleinige Ausweichmöglichkeit" im Printbereich für solche Kampagnen dar. Diese Konkurrenz durch "Bild" würde im Fusionsfall entfallen. Springer und Bertelsmann "müssten dann bei der Preisgestaltung für Fernsehwerbung keine Rücksicht mehr" auf die Anzeigenpreise von "Bild" nehmen.
Außerdem sei zu befürchten, dass "Bild" im Zusammenspiel mit den Sendern der Pro-Sieben-Gruppe seine dominierende Stellung bei der Boulevardpresse weiter ausbauen könne. Eine "Cross-Promotion" zugunsten von "Bild" sei zu erwarten, die Zeitung könne sich dann "neue Leserschichten erschließen". Das Kartellamt verweist zudem auf die aus seiner Sicht unerwünschte Möglichkeit, eine Sendung "Bild TV" in den Programmen der Pro-Sieben-Gruppe einzuführen.
manager-magazin.de mit Informationen von dpa und ap