Bundesgerichtshof
Früherer Infomatec-Chef bleibt im Gefängnis
Die Haftstrafe gegen den früheren Infomatec-Chef Alexander Häfele ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte die Revision des Mitbegründers des einstigen Stars am Neuen Markt gegen das Urteil wegen Insiderhandels und Kursbetrugs ab.
München - "Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen", hieß es in dem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des BGH. Hintergrund des Urteils sind falsche Adhoc-Mitteilungen des Unternehmens, die der Kursmanipulation und Insidergeschäften gedient hätten. Das
Landgericht Augsburg hatte Häfele dafür vor knapp einem Jahr zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt.
Häfele war ebenso wie dem einstigen Co-Vorstand Gerhard Harlos vorgeworfen worden, durch die Kursmanipulationen jeweils gut 15 Millionen Euro verdient und einen Gesamtschaden von 250 Millionen Euro angerichtet zu haben. Harlos war Ende 2003 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden, nachdem er ein Teilgeständnis abgelegt hatte.
Die Aktie des einst am Neuen Markt gelisteten Unternehmens war zeitweise nach Meldungen über vermeintliche Verkaufserfolge für Produkte für Internet über das Fernsehen auf fast 300 Euro geklettert. Später räumte Infomatec falsche Angaben ein und änderte seine Prognosen, der Aktienkurs stürzte ab.
Im Frühsommer 2001 brach das Unternehmen zusammen. Aktionäre klagten anschließend gegen Infomatec und die Vorstände. Im vergangenen Sommer hatte der Bundesgerichtshof in einem Infomatec-Fall entschieden, dass Unternehmensvorstände auch mit ihrem eigenen Vermögen haften müssen, wenn sie vorsätzlich falsche Informationen veröffentlicht haben.