Anklage HP schützt seine Gelddruckmaschine
München - Ein Drucker kann heute ungemein viel: Still und leise zaubern feinste Düsen sekundenschnell Schriften, Grafiken und sogar Fotos aufs Papier. Für seine Hersteller kann er sogar Geld drucken - sozusagen. Denn die Preise für Nachfülltinten übersteigen mitunter den Kaufpreis der Maschine und sorgen so für einen steten Geldstrom in die Kassen der großen Konzerne.
Die edle Tinte ist in etwa so teuer wie ein exquistes Parfüm. Ein Liter Farbe für einen HP Deskjet oder Officejet (z.B. 450, 5550, 6110) beispielsweise kostet im Sonderangebot knapp 1764 Euro und ist damit rund 10 Prozent günstiger als ein Liter Chanel No. 5 - aber es ist ja auch eine vergleichsweise günstige Tinte.
Kein Wunder, dass es vor allem die Tinte ist, die etwa Hewlett-Packard (HP) über das Verkaufssegment "Imaging and Printing" im letzten Jahr rund 30 Prozent der Konzernumsätze in die Kassen spülte und rund drei Viertel der Gewinne.
Diese profitable Einnahmequelle will sich keiner der großen Hersteller wegnehmen lassen, auch nicht HP. Der Computerkonzern reichte in Wisconsin und in Kalifornien Klage gegen zwei Anbieter von Nachfülltinten ein. Aus verständlichen Gründen, wie Gary Peterson vom Marktforschungsunternehmen GAP gegenüber "CNet" meinte. "Nachfülltinte ist für alle Hersteller ein großes Problem. Schätzungsweise 10 bis 15 Prozent aller verkauften Patronen sind 'Nachfüller'."
Bei dem US-Prozess geht es laut HP jedoch nicht um eine grundsätzliche Schlacht gegen Nachfüller. Das eine Unternehmen, RhinoTek habe gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen, indem es nachgefüllte Patronen durch Anzeigen und Verpackungen als "neu" verkauft habe. Als Schadenersatz forderte HP sämtliche Gewinne, die mit der aktuellen Verpackung generiert wurden.
Signifikanter dürfte jedoch die zweite Klage sein. HP behauptet, dass die von der Firma InkCycle vertriebene Nachfülltinte drei Patente von HP verletze und verlangt ebenfalls Schadenersatz. Sollte das Gericht dem Computerkonzern Recht geben, wäre wohl nicht nur ein Mitbewerber aus dem Weg geräumt, denn die beanstandete Tinte wird auch von anderen Nachfüllern benutzt.