Die Kabelnetzbetreiber haben zum Kampf gegen das digitale Antennenfernsehen geblasen. Die Unternehmen zogen mit ihren Beschwerden nach Brüssel - und das mit Erfolg. Die Europäische Kommission will nun angebliche Beihilfen an private TV-Sender und an T-Systems im Zuge der Einführung des Überall-Fernsehens prüfen.
Brüssel - Es dürfte ein kleiner Triumph für die Kabelnetzbetreiber in Deutschland sein. Die EU-Kommission hat ein Prüfverfahren zur Finanzierung des digital übertragenen Antennenfernsehens (DVB-T) im Großraum Berlin-Potsdam eröffnet.
Dafür hatten die Kabelnetzbetreiber in Deutschland seit Monaten gekämpft. Sie sehen in den Beihilfen, die die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) den Privatsendern wie Pro Sieben und RTL für die Benutzung des DVB-T-Netzes gewährt haben soll, eine unrechtmäßige Subventionierung auf Kosten von Gebührengeldern.
Bereits im Mai war bekannt geworden, dass sich mehrere Kabelnetzbetreiber bei der Kommission beschwert hatten. Die Kabel-Unternehmen sehen das digitale Antennenfernsehen als massive Konkurrenz zu ihren eigenen Angeboten. 20 bis 24 Programme können Zuschauer derzeit digital über Antenne empfangen - nicht nur auf dem TV-Gerät sondern auch auf dem Computer, später auch auf dem Handy. Der Empfang gilt im Gegensatz zur analogen Übertragung als gut. Anders als beim Kabelfernsehen ist es bis auf eine Anfangsinvestition für eine entsprechende Set-Top-Box kostenlos.
Das Beihilfeprüfverfahren richte sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, nicht gegen die MABB, teilte die EU-Kommission am Mittwoch weiter mit. Ins Visier nehmen die Kartellwächter jedoch auch die Telekom-Tochter T-Systems. Das neue Digitalfernsehen werde von T-Systems betrieben, einer Tochter der Deutschen Telekom, schrieb die Kommission. Von den Beihilfen soll indirekt auch T-Systems profitiert haben.
DVB-T startete in Deutschland zuerst in Berlin/Potsdam. Inzwischen folgten weitere Regionen wie in Köln/Bonn und in Teilen von Niedersachsen und Bremen. Schon nach einem Monat sollen in Köln über 100.000 Empfangsgeräte verkauft worden sein.