Vergibt die öffentliche Hand Aufträge, müssen diese EU-gerecht ausgeschrieben werden. Deutschland und Italien sollen bei PC-Käufen gegen diese Bedingungen zum Vorteil für Intel verstoßen haben. Nun wurde ein Verfahren eingeleitet.
Brüssel - Die EU-Kommission ermittelt gegen Deutschland und Italien wegen des Verdachts des Verstoßes gegen EU-Bestimmungen zu öffentlichen Auftragsvergaben. Bei Computerkäufen von staatlicher Seite habe man den Chiphersteller Intel gegenüber Konkurrenten wie AMD bevorzugt.
Falls beide Länder ihr Vorgehen nicht entsprechend ändern, könnte die Kommission sie letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verklagen. Deutschland muss bis Ende Mai zu den Vorwürfen Stellung nehmen.
Ein Kommissionssprecher sagte am Mittwoch in Brüssel, Vorermittlungen liefen auch gegen Österreich, Finnland, Belgien, Frankreich, die Niederlande und Schweden. In Tausenden von Ausschreibungen würden Intel-Chips direkt genannt oder indirekt durch Spezifikationen gefordert, die lediglich Intel einhalten könnte.
Dies verursache hohe Mehrkosten für die Steuerzahler, weil es damit keinen Wettbewerb gebe, sagte der Sprecher. Einer früheren Studie der EU-Kommission zufolge könnten die öffentlichen Haushalte rund 30 Prozent ihrer Investitionskosten einsparen, wenn die Ausschreibungsregeln strikt angewendet würden.
Die Kommission habe gegen Deutschland und Italien bereits Ende März Vertragsverletzungsverfahren eröffnet, sagte der Sprecher weiter. Die EU-Ausschreibungsregeln verbieten nach Angaben der Kommission, dass Hersteller vorgegeben werden. Vielmehr dürfe in Bezug auf einen Computer nur eine bestimmte Leistungsfähigkeit gefordert werden. Dabei könne auch ein bestimmter Prozessor als Referenzwert genannt werden, allerdings müssten ausdrücklich verschiedene Hersteller zugelassen werden.