Walt Disney
Die Machenschaften der Winnie-Puh-Familie
Der Trickfilmkonzern hat einen 13-jährigen Gerichtsstreit um Lizenzgebühren für die Figur Winnie Puh gewonnen. Dies verdankt der Konzern den Betrügereien des Kontrahenten.
Los Angeles - Die Szene klingt mehr nach einer alten Folge aus der Jugendbuch-Reihe "Die drei ?" als nach einem guten Agenten-Thriller: Ein windiger Privatdetektiv klettert auf Müllkippen herum und gräbt dort vertrauliche Disney-Dokumente aus.
Die Papiere sollten beweisen, dass die Familie Slesinger einen Anspruch auf Hunderte Millionen Dollar gegen den Unterhaltungskonzern Disney besitzt, die aus den Einnahmen rund um die Winnie-Puh-Figur stammen. Doch die Akten hatten einen Haken: Sie waren mit einem Stempel "Geheim" versehen und als solche als Beweis vor Gericht nicht zulässig. Um die Verwendung trotzdem sicherzustellen, hatte der Privatdedektiv die "Geheim"-Vermerke kurzerhand getilgt.
Der Richter bemerkte den Schwindel, und damit brach die Klage wie ein Kartenhaus zusammen. Den Klägern warf er sogar vor, ihren Millionen-Dollar-Anspruch erschleichen zu wollen.
Die Vorgeschichte dieses Rechtsstreits reicht zurück bis in die 60er Jahre: Damals hatte Walt Disneyder Familie Slesinger, die jetzt als Kläger auftritt, die Vermarktungsrechte für Winnie Puh abgekauft. Die Einnahmen aus den Produkten rund um den Teddybär und seine Freunde brachten Disney schon kurz darauf Einnahmen von einer Milliarde Dollar im Jahr - mehr als sogar Mickey Mouse in die Kassen spülte.
1991 zogen die Slesingers vor Gericht. Angeblich hatte der Disney-Konzern ihnen Lizenzgebühren aus der Vermarktung von Videokassetten, Spielen und DVDs vorenthalten. In dem Vertrag zwischen Disney und den Klägern war die Verpflichtung zu den Zahlungen zwar nicht enthalten. Den Slesingers zufolge standen sie ihnen dennoch zu, da sie Bestandteil einer mündlichen Vereinbarung gewesen seien.
Nach Angaben von Disney hat der Konzern den Klägern seit 1982 bereits insgesamt 83 Millionen Dollar für die Vermarktung von etwa Stofftieren oder Winnie-Puh-Kleidung überwiesen. Mit der Abweisung der Klage sehen die Anwälte des Medienriesen die jahrelange Auseinandersetzung endgültig beigelegt.
Nicht so die Kläger: Sie wollen die Entscheidung des Gerichtes anfechten und in Berufung gehen. "Dieses Urteil sendet ein völlig falsches Signal", kommentierte ein Anwalt der Slesingers den Richterspruch. "Unternehmen wie Disney glauben jetzt, es sei völlig in Ordnung, sein Wort zu brechen und Verträge zu verletzen."