ProSiebenSat1 Dämpfer für die Aktionäre
München - Am kommenden Montag lädt die KirchMedia-Sendergruppe ProSiebenSat1 Media AG ihre Aktionäre zur Hauptversammlung ein. Mit Spannung wird der Auftritt des Vorstandsvorsitzenden Urs Rohner erwartet, der die künftige Strategie des Unternehmens - ohne Haim Saban - vorstellen soll.
Einer der Schwerpunkte auf der Hauptversammlung wird die geplante Kapitalerhöhung sein. Anders als es die "Financial Times Deutschland" berichtet, wird eine Umwandlung der Vorzugsaktien in Stamaktien dagegen wohl eher kein Thema sein. Es gebe derzeit keine konkreten Pläne für eine Umwandlung der stimmrechtslosen Vorzugsaktien in Stammaktien, sagte eine Unternehmenssprecherin am Freitag.
Die Zeitung hatte zuvor von einem entsprechenden Plan berichtet. Die Sendergruppe wäre damit den Forderungen von Aktionärsschützern nachgekommen. Wohlwollend hatte die Börse auch auf die Nachricht reagiert. Das Papier stieg am Freitag zeitweise um über zehn Prozent.
An der Börse sind nur die Vorzugsaktien notiert. Die Minderheitsaktionäre würden mit einer Umwandlung zum ersten Mal das Stimmrecht erhalten. Die Mehrheit der entscheidenden Stammaktien liegt aber bei der insolventen KirchMedia.
Nicht beschlussfähig
Doch es sieht so aus, dass die HV am Montag für die Kleinaktionäre keine entsprechenden Änderungen bringen. Dabei wäre eine Umwandlung der Aktien nicht abwegig - schon zur geplanten Fusion mit KirchMedia war die Umwandlung von Vorzugs- in Stammaktien anberaumt. Als das Vorhaben jedoch platzte, versank das Thema in den Turbulenzen der KirchMedia-Insolvenz.
Angesichts der geplanten Kapitalerhöhung wurde das Thema aber wieder virulent. Denn Aktionärsschützer warnen im Vorfeld davor, sich an der Kapitalerhöhung zu beteiligen, wenn keine Stammaktien zu erhalten sind. "Bei Vorzügen ist eher davon abzuraten", zitiert die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" Klaus Schneider, den Vorstandsvorsitzenden der SdK.
Schneider macht darauf aufmerksam, dass auf der Tagesordnung der Hauptversammlung bislang auch nur von einer Erhöhung des Grundkapitals durch die Ausgabe neuer Stamm- und Vorzugsaktien zu lesen sei - im bisherigen Verhältnis der beiden Gattungen. Deshalb könne die Umwandlung nicht auf der Versammlung beschlossen werden. Dies müsste ein eigener Punkt auf der Tagesordnung sein. Vorstellbar sei aber, dass die Vorzugsaktionäre ein Bezugsrecht für Stämme erhielten, sagte Schneider der Zeitung. Dann könnten sie später über eine Umwandlung der alten Anteilsscheine entscheiden.