Wahlkampf Niederlage für Westerwelle
Düsseldorf Die Richter haben ein Machtwort gesprochen. Der FDP-Spitzenkandidat und -Parteivorsitzende, Guido Westerwelle, hat keinen Anspruch, an den geplanten Fernsehduellen zwischen Bundeskanzler Gerhard Schröder(SPD) und seinem Herausforderer Edmund Stoiber (CSU) teilzunehmen. Das beschloss das Kölner Verwaltungsgericht.
"Der Bundesvorsitzende und Kanzlerkandidat Dr. Guido Westerwelle hat keinen Anspruch auf Teilnahme am TV-Duell", teilte das Gericht am Freitag mit (AZ: 6 L 1634/02). Die Richter der sechsten Kammer begründeten ihr Urteil damit, der Gleichheitsgrundsatz sei nur dann anzuwenden, wenn die Parteien die öffentlichen Fernsehanstalten "eigenverantwortlich" nutzten. Dies sei etwa bei Wahlwerbespots der Fall.
Chancengleichheit beseht
Bei dem für den 8. September geplanten Fernsehauftritt des Kanzlers und seines Herausforderers hätten die Sender allerdings einen wesentlichen Einfluss auf den Inhalt der Sendung.
Auch die Chancengleichheit zwischen den Parteien werde nicht verletzt, hieß es in der Begründung weiter. Es stehe den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten frei, Sendezeiten nach der Bedeutung der Partei zuzuteilen.
Ob Westerwelle nun aufgibt oder den Gang zur nächsten Instanz gehen wird, ist noch offen. Der FDPler hatte in der vergangenen Woche noch angekündigt, gegebenenfalls würden die Liberalen das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen. Nun ist eine schnelle Entscheidung gefragt, immerhin der Wahltermin rückt immer näher. Aber vielleicht fällt Westerwelle auch noch ein anderes Wahlkampfthema ein.