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13.09.2011
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Starverteidiger Hanns Feigen
"Justizschelte ist geradezu tödlich"

Starverteidiger Hanns Feigen rät zur Kooperation mit den Gerichten
dapd

Starverteidiger Hanns Feigen rät zur Kooperation mit den Gerichten

Die frühere Schwellenangst der Staatsanwälte vor Vorstandsetagen gibt es nicht mehr, sagt Starverteidiger Hanns Feigen. Er rät Unternehmern und Managern, gegen die ermittelt wird, zur professionellen Kooperation mit Strafverfolgern und Gerichten.

mm: Mehr als je zuvor sind Unternehmer und Manager von Ermittlungsverfahren betroffen. Was ist der Grund?

Feigen: Es kommt immer öfter zu Strafanzeigen, wenn irgendetwas schiefgelaufen ist in einem Unternehmen. Zudem steigt die Qualifikation der in Wirtschaftsstrafsachen tätigen Staatsanwälte; und deren frühere Schwellenangst vor Vorstandsetagen gibt es nicht mehr.

mm: Wie soll man sich verhalten, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird?

Feigen: In fast allen Fällen empfiehlt sich eine professionelle Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden. Ermittlungen in Wirtschaftsstrafsachen können sich über Jahre hinziehen, sodass Geduld gefragt ist. Soweit sich der erhobene Vorwurf ganz oder teilweise als begründet erweist, sollte man nach Möglichkeit versuchen, die Hauptverhandlung zu vermeiden und das Verfahren durch Strafbefehl oder besser durch eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage zu beenden.

mm: Warum sollte man die Hauptverhandlung scheuen?

Feigen: Nach Lage des Gesetzes hat eine Hauptverhandlung öffentlich zu erfolgen. Dies führt dazu, dass der Angeklagte auch zu persönlichen Verhältnissen befragt wird und sich - soweit er geständig ist - in der Öffentlichkeit und damit auch vor der Presse zu oft peinlichen Einzelheiten äußern muss. Dies alles kann er am nächsten Tag in der Zeitung nachlesen.

mm: Wie kommen bekannte Manager oder Unternehmer damit zurecht, wenn sie tatsächlich im Gefängnis landen?

Feigen: Ich kennen niemanden, der sich von diesem tiefen Sturz jemals ganz erholt hätte. Dies liegt zum einen an dem Ansehensverlust in der Gesellschaft, der auch Familie und Freunde tangiert. Zum anderen führt bei nicht wenigen die Haft zu einer massiven psychischen Beeinträchtigung, sodass es schwierig ist, nach der Entlassung die innere Stabilität wiederzufinden.

mm: Sind die Zustände in deutschen Gefängnissen so schlimm?

Feigen: Die Situation in manchen Haftanstalten, insbesondere im Bereich der Untersuchungshaft, ist in der Tat mehr als bedrückend. Es kommt nicht selten zu Belästigungen durch Mithäftlinge, es gibt Spott und sogar Handgreiflichkeiten. Wer dann als Verteidiger Beschwerden gegen gleichgültige Vollzugsbedienstete vorträgt, muss wissen, dass der Schuss nach hinten losgehen kann, weil die Behandlung des Mandanten nicht unbedingt besser, möglicherweise sogar noch schlechter wird.

mm: Was ist der größte Fehler, den jemand machen kann, wenn er verurteilt wurde?

Feigen: Justizschelte ("Gaga-Justiz") ist geradezu tödlich. Dies führt erneut zu kritischer Berichterstattung in den Medien. Wenn man sich überhaupt öffentlich äußert - ich rate zu großer Zurückhaltung -, dann eher in dem Sinne: "Ich habe einen Fehler gemacht, ich habe dafür gebüßt und will jetzt von vorn anfangen. Gebt mir eine Chance!"

Wirtschaftsverbrecher: Knast und Knete

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Zur Person

dapd
Hanns Feigen (62) ist einer der renommiertesten Wirtschaftsstrafverteidiger Deutschlands. Seit 2001 gehört er der Kanzlei Feigen Graf an. Feigen vertritt zurzeit Ex-Porsche-Lenker Wendelin Wiedeking und Niels Stolberg, den ehemaligen Chef der Beluga-Reederei. Unter seinen Mandaten waren auch der frühere Vorstandsvorsitzende von Infineon, Ulrich Schumacher, und Klaus Zumwinkel, einst Post-Vormann.

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