Donnerstag, 9. Februar 2012, 23:11 Uhr

manager magazin



31.03.2008
 

Managergehälter

So viel verdienen Krankenkassen-Chefs

Von Grit Beecken

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwingt die gesetzlichen Krankenkassen endgültig zur Veröffentlichung der Vorstandsgehälter. Eine Beschwerde wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte wurde abgelehnt. Auf einer Webseite sind die Bezüge jetzt gesammelt einsehbar.

Hamburg - Die Offenlegung der Vorstandsbezüge bei den gesetzlichen Krankenkassen diene der Transparenz im Gesundheitswesen, urteilte die erste Kammer des Ersten Senats. Unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2155/07 beschlossen die Karlsruher Richter, die Offenlegung "sei nicht wegen eines Verstoßes gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Vorstandsmitglieder als verfassungswidrig anzusehen".

Die Bezüge müssen seit 2004 in den jeweiligen Mitgliederzeitschriften sowie im Bundesanzeiger aufgeführt werden. Der unabhängige Anbieter Euro-Informationen hat die Zahlen gesammelt und eine Übersicht der Gehälter ins Internet eingestellt. Unter www.krankenkassen.de ist die Liste der Bezüge aus dem Jahr 2007 bis auf wenige Ausnahmen einsehbar.

Die Vorstände der Bertelsmann BKK hatten die Klage wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bereits bei mehreren Gerichten eingereicht und scheiterten jetzt in letzter Instanz auch in Karlsruhe. Das Urteil ist unanfechtbar.

Karlsruhe will Transparenz im Gesundheitswesen
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DPA

Karlsruhe will Transparenz im Gesundheitswesen

Unter anderem argumentierten die Manager, für die Effizienz einer Krankenkasse seien die Verwaltungskosten insgesamt, nicht jedoch die Vorstandsbezüge, entscheidend. Das sahen die Verfassungsrichter anders: Die Vorschrift ziele "in legitimer Weise auf die Schaffung höherer Transparenz über Angebote, Leistungen, Kosten und Qualität im Gesundheitswesen", heißt es in dem Urteil. Die Veröffentlichung der Gehälter solle dem Informationsbedürfnis der Beitragszahler und der Öffentlichkeit Rechnung tragen. Weiterhin stelle es "im demokratischen Rechtsstaat geradezu den Regelfall dar, dass Bedienstete in öffentlicher Funktion die Kontrolle der aus öffentlichen Mitteln finanzierten Bezüge hinnehmen müssten".

Die Bertelsmann-BKK-Vorstände entgegneten, die Offenlegung ihrer Bezüge führe lediglich dazu, dass die Öffentlichkeit von den eigentlichen Kostenproblemen des Gesundheitswesens abgelenkt werde.

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat sich bislang ebenfalls geweigert, die Vorstandsbezüge zu publizieren, jedoch aus einem anderen Grund. "Wir verlangen, dass alle Spitzen öffentlich-rechtlicher Institutionen ihre Gehälter offenlegen, also beispielsweise auch die Rundfunkanstalten oder Sparkassen", erläutert Pressesprecherin Dorothee Meusch. Gegen das "Lex Krankenkassen", wie sie es nennt, hat die TK Klage beim Hamburger Sozialgericht eingereicht. Die TK fordere Transparenz von allen öffentlich-rechtlichen Institutionen. Veröffentlicht wird das Vorstandsgehalt jetzt aber trotzdem: "Selbstverständlich achten wir das Bundesverfassungsgericht", sagt Meusch.

Das Bundesversicherungsamt, das die Krankenkassen beaufsichtigt, wird nach dem Karlsruher Urteil nun alle Kassen anschreiben, die noch nicht veröffentlicht haben. "Wir gehen von einer zügigen Meldung aller Institute aus", sagt Sprecher Theo Eberenz. Er erwartet keine weiteren Verweigerungen: "Das Nicht-melden-Wollen scheint kein Problem mehr zu sein."

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