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26.08.2004
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Vorstandsgehälter

Wie viel verdienen Sie, Frau Ministerin?

Von Jochen Eversmeier und Arne Stuhr

4. Teil: Reizvolles Vorbild Großbritannien

mm.de: Wie weit fortgeschritten sind die Pläne für eine gesetzliche Regelung? In welchen Rechtsbereich würde eine gesetzliche Regelung fallen?

Zypries: Die Regelung müsste im Handelsgesetzbuch stehen, wo die Offenlegungsvorschriften zum Jahresabschluss geregelt sind. Wir werden sie dem Deutschen Bundestag vorschlagen, wenn die Zeit gekommen ist. Wie lange dann das Gesetzgebungsverfahren dauert, hängt von der Beratung im Parlament ab.

  Josef Ackermann   Vorstandsvorsitzender Deutsche Bank     Gesamtbezüge 2003:  11,07 Mio. Euro (Platz 1 im Dax)   Quelle: Eigene Recherche   Jürgen Schrempp   Vorstandsvorsitzender DaimlerChrysler     Gesamtbezüge 2003:  7,63 Mio. Euro (Platz 2 im Dax)   Quelle: Eigene Recherche   Wulf Bernotat   Vorstandsvorsitzender Eon     Gesamtbezüge 2003 (ohne Optionen):  5,15 Mio. Euro (Platz 3 im Dax)   Quelle: Eigene Recherche   Michael Diekmann   Vorstandsvorsitzender Allianz     Gesamtbezüge 2003:  4,81 Mio. Euro (Platz 4 im Dax)   Quelle: Eigene Recherche

Dax-Quartett: Deutschlands Spitzenverdiener
Bitte klicken Sie einfach auf ein Bild, um mehr über
die Konzernchefs und ihre Gesamtbezüge zu erfahren.

mm.de: Soll sich die angestrebte Regelung am britischen Modell orientieren, dass eine Abstimmung der Hauptversammlung über die Vorstandsbezüge vorsieht? Gibt es andere denkbare Vorbilder?

Anlegerwut


85 % der Aktionäre sind der Ansicht, dass die Topmanager deutscher Aktienfirmen zu viel verdienen.

79 % aller Anleger meinen, über die Gehälter der Verstände sollten die Aktionäre in der Hauptversammlung diskutieren und abstimmen.

54 % der Befragten plädieren dafür, dass der Gesetzgeber die Unternehmen zwingt, die individuellen Gehälter ihrer Vorstände zu veröffentlichen.

Quelle: Emnid-Umfrage unter 1001 privaten Aktionären
Zypries: Die Höhe der Bezüge und die Offenlegung der Bezüge sind zwei Paar Schuhe. Ich gehe davon aus, dass Brüssel eine Empfehlung zur Offenlegung, aber auch zur Hauptversammlungsbefassung in Anlehnung an das britische Modell geben wird. Dann werden wir dies auch in Deutschland diskutieren.

Ich persönlich finde die Idee reizvoll, wenn die Hauptversammlung über das Vergütungskonzept abstimmen kann - auch wenn der Beschluss für den Aufsichtsrat nur beratenden Charakter hat. Das Vergütungskonzept wäre Tagesordnungspunkt und so Beschlussgegenstand der Hauptversammlung.

mm.de: Wie genau sollen die Bezüge aufgeschlüsselt werden? Sollen auch die so genannten Long Term Incentives (LTI) ausgewiesen werden?

Zypries: Es muss möglichst alles hinein.

mm.de: Wie gehen Sie damit um, wenn Vorstände auf LTIs verzichten, dafür aber ihre Pensionsansprüche - die sich in der Regel am Grundgehalt orientieren - aufblähen? Soll auch dies transparent gemacht werden?

Zypries: Ja, das ist nur konsequent.

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