Von Jochen Eversmeier und Arne Stuhr
mm.de: Wie weit fortgeschritten sind die Pläne für eine gesetzliche Regelung? In welchen Rechtsbereich würde eine gesetzliche Regelung fallen?
Zypries: Die Regelung müsste im Handelsgesetzbuch stehen, wo die Offenlegungsvorschriften zum Jahresabschluss geregelt sind. Wir werden sie dem Deutschen Bundestag vorschlagen, wenn die Zeit gekommen ist. Wie lange dann das Gesetzgebungsverfahren dauert, hängt von der Beratung im Parlament ab.
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mm.de: Soll sich die angestrebte Regelung am britischen Modell orientieren, dass eine Abstimmung der Hauptversammlung über die Vorstandsbezüge vorsieht? Gibt es andere denkbare Vorbilder?
Ich persönlich finde die Idee reizvoll, wenn die Hauptversammlung über das Vergütungskonzept abstimmen kann - auch wenn der Beschluss für den Aufsichtsrat nur beratenden Charakter hat. Das Vergütungskonzept wäre Tagesordnungspunkt und so Beschlussgegenstand der Hauptversammlung.
mm.de: Wie genau sollen die Bezüge aufgeschlüsselt werden? Sollen auch die so genannten Long Term Incentives (LTI) ausgewiesen werden?
Zypries: Es muss möglichst alles hinein.
mm.de: Wie gehen Sie damit um, wenn Vorstände auf LTIs verzichten, dafür aber ihre Pensionsansprüche - die sich in der Regel am Grundgehalt orientieren - aufblähen? Soll auch dies transparent gemacht werden?
Zypries: Ja, das ist nur konsequent.
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