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14.05.2004
 

Corporate Governance

Zypries fordert gläserne Vorstandsgehälter

Längst nicht alle Topmanager in Deutschland erstatten ihren Aktionären lupenreinen Bericht über ihr Gehalt. Damit das Tabu fällt, droht Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nun mit einem entsprechenden Gesetz für börsennotierte Unternehmen.

Berlin - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat mit einer Gesetzesregelung zur Offenlegung von Manager-Gehältern bei börsennotierten Unternehmen gedroht.

  "Wandel in den Köpfen der Akteure":   Justizministerin Zypries
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"Wandel in den Köpfen der Akteure": Justizministerin Zypries

Zypries kritisierte im Berliner "Tagesspiegel" vom Freitag, die weithin geforderte Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen sei in Deutschland immer noch ein Tabu. "Es dauert lange, bis sich hier in den Köpfen der Akteure ein Wandel vollzieht." Um ein entsprechendes Gesetz zu vermeiden, müsste der Anteil der Firmen, die ihre Vorstandsbezüge offen legen, auf 80 bis 90 Prozent ansteigen.

Zypries mahnte die Unternehmen: "Ich verfolge aufmerksam die Anlegerinformation der Dax-Unternehmen in der aktuellen Hauptversammlungssaison und entscheide dann." Die Ministerin kritisierte zudem, bei der Unternehmenskontrolle durch die Aufsichtsräte gebe es in Deutschland Defizite.

Ende Juni wird der CG-Kodex weiterentwickelt

Die Offenlegung der Vorstandsbezüge von börsennotierten Firmen ist Teil des so genannten Corporate-Governance-Kodex, der Verhaltensstandards zur Unternehmensführung und -überwachung in Deutschland formuliert. Die von einer unabhängigen Kommission unter Vorsitz von ThyssenKrupp-Aufsichtsratschef Gerhard Cromme erarbeitete Richtlinie war 2002 verabschiedet worden, hat aber ausschließlich freiwilligen Charakter. Ende Juni findet die dritte Corporate-Governance-Kodex-Konferenz in Berlin statt, auf der über die Umsetzung und Weiterentwicklung diskutiert werden soll.

Zypries nannte den Kodex insgesamt einen Erfolg. Die Vereinbarung habe zwar keine Revolution gebracht, wohl aber einen guten Maßstab festgelegt für die Kontrolle und Überwachung von Aktiengesellschaften. Mittlerweile müssten Unternehmen, die wesentlich von den Vereinbarungen abwichen, mit Image-Problemen rechnen. Es sei zwar vor allem Aufgabe der Aktionäre, eine verbesserte Unternehmensführung zu erreichen. Aber auch der Gesetzgeber spiele hier eine Rolle.

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