Von Helmut Reich
"Viele lächelnde Gesichter"
Zufrieden zeigte sich auch der Mitinitiator, die Handelskammer Hamburg, in deren Räumen das Schiedsgericht seinen Sitz haben wird. Christian Graf, Geschäftsführer Recht & Fair Play der Handelskammer nennt manager-magazin.de zwei wesentliche Vorteile. "Es gibt etwa das Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer in Frankreich, zwar auf neutralem Boden, doch relativ teuer." Und da die Geschäftsstelle in Paris sitzt, ist das zudem unbequem für deutsche Unternehmen.
"Die Idee ist, das Schiedsgericht in beiden Ländern zu verankern, mit 'Schiedsrichtern' aus China und Deutschland besetzt, die das Vertrauen beider Seiten genießen - das ist auch emotional sehr wichtig", so Graf. Die Umsetzung war jedoch mit "vielen lächelnden Gesichtern" verbunden, berichtet Kury über die anfangs nur mühsamen Fortschritte - angestoßen wurde das Projekt bereits 2004 anlässlich einer China-Reise des Hamburger Bürgermeisters Ole von Beust.
Doch nun können Unternehmen sich darauf einigen, das CEAC als Schiedsgericht in ihre Verträge aufzunehmen und so mehr Rechtssicherheit für Geschäfte zu schaffen - beziehungsweise überhaupt erst Geschäfte zu ermöglichen. "Ziel ist es, Unternehmensjuristen und Anwälte davon zu überzeugen, dass sie das Schiedsgericht als Standardklausel in ihre Verträge nehmen. Eine gute Resonanz diesbezüglich zeichnet sich bereits ab", berichtet Graf.
Von einer Flut an Fällen droht man nicht überrollt zu werden: "Wir rechnen in den ersten Jahren zunächst mit einer Anzahl von Fällen im niedrigen zweistelligen Bereich", sagt Graf. Das wären allerdings wesentlich mehr als an einer anderen Hamburger Rechtsinstanz von globalem Rang: Am Internationalen Seegerichtshof im elbnahen Stadtteil Nienstedten werden jährlich nur ein oder zwei Fälle verhandelt - dies ist allerdings eine UN-Institution.
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