Gut gemeint an der Praxis vorbei
Gut gemeint ist der entsprechende Paragraph IAS 32, weil vermieden werden soll, dass ein Mitbesitzer eines Unternehmens nur den Eindruck erweckt, seine Firma würde über eine stolze Eigenkapitalquote verfügen. Weil ein Großteil dieses Kapital aber möglicherweise nur einer Person gehört, könnte der Anteilseigner Kasse machen, indem er seine Anteile über Nacht an die Gesellschaft verkauft. Andere Gläubiger und Investoren schauten in die Röhre. "Diese Gefahr besteht bei der weit überwiegenden Zahl aller Unternehmen aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelungen gar nicht", erklärt Freudenberg-Controller Reuther, der auch Vorsitzender des Vereins VMEBF ist.
Durcheinandergewirbelt: Nach Ansicht einer wachsenden Schar von Kritikern bewirkt IAS 32 mehr Verwirrung statt mehr Transparenz
Auch der Pharmakonzern Boehringer Ingelheim gehört zu den Kritikern von IAS 32. Unternehmenssprecherin Judith von Gordon erklärte gegenüber manager-magazin.de, dass der Konzern vor einiger Zeit die geplante Umstellung der Bilanz auf den internationalen Standard IFRS, der den IAS-Regeln unterliegt, stoppte: "Bedingt durch die Unsicherheiten in der Auslegung hat der Konzern nie darauf umgestellt sondern ist bei HGB geblieben." Die festgestellten Unsicherheiten bewogen den international agierenden Konzern also, mit seiner Rechnungslegung nicht auf den weltweit gültigen Standard zu wechseln sondern beim heimatspezifischen Regelwerk zu bleiben.
Gegenmaßnahme Ignoranz
Stiftungschef Heidbreder kann die Entscheidung verstehen: "Wir sind nun seit anderthalb Jahren an dem Thema IAS 32 dran - trotzdem hat sich das Thema in dieser Zeit bisher nicht in eine Richtung entwickelt, die aus Sicht der Familienunternehmen in Deutschland tolerierbar ist."
Einige Familienunternehmen gehen derzeit auf besondere Art mit IAS 32 um. Zwar liefern sie Bilanzen nach dem aktuellen Standard. Indem sie aber uneingeschränkt Eigenkapital ausweisen, nehmen sie bewusst eine Einschränkung des Testats durch den Wirtschaftsprüfer in Kauf. Dieser Makel ist den Betroffenen offenbar lieber als das Risiko, durch die Fremdkapitalregel ein aus ihrer Sicht verzerrtes Bild der Finanzlage zu zeichnen.
Die Hoffnung der Betroffenen ruht nun auf einem Änderungsvorschlag des IASB zum IAS 32, der es Personengesellschaften ermöglichen soll, Eigenkapital in ihrer IFRS-Bilanz zu zeigen. Der Vorschlag ist nicht unproblematisch und stößt in vielen Ländern auf Kritik - eine Umsetzung ist daher alles andere als sicher. Branchenexperten bezweifeln, dass es im kommenden Jahr bereits zu einer Lösung kommt. Beim Abschluss 2007 droht damit vielen Personengesellschaften derselbe Ärger wie in diesem Jahr.
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