Mit Mantelbogen und Degen
Einer der vorerst letzten Knaller unserer Steuerpolitik ist die Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten ab 2006. Natürlich wird es selbst an dieser Stelle komplizierter als bisher. Stehen die Kosten mit steuerpflichtigen Einkünften im Zusammenhang, können sie abgesetzt werden. Bei Kapitaleinkünften irgendwie nicht, manchmal aber doch. Nicht absetzbar sind zukünftig vor allem die Kosten für das Ausfüllen des Mantelbogens.
Alle guten Dinge sind DIN-A3; dieses Teil ist sogar beidseitig bedruckt, 119 Zeilen. Es geht um das Formular, was um den ganzen Einkünftekrempel herumkommt und wo die merkwürdigsten Angaben gemacht werden müssen. Wer seine Steuernummer nicht auswendig weiß, hat schon mal schlechte Karten.
Und dann geht's richtig zur Sache: "Dauernd getrennt lebend seit dem" - von was? von wem? - "Der Steuerbescheid soll nicht mir / uns zugesandt werden, sondern" - das lässt hoffen, muss der genannte Empfänger auch zahlen? ; danach wird's deutlich kryptischer - "Nur bei im EWR Ausland lebenden Kindern" - ??? - "Gesamtsozialversicherungsbeitrag" - laut Tagesschau sind das doch ein paar hundert Milliarden; das passt gar nicht ins Kästchen.
Der Mantelbogen wird überspannt
Aber Glück im Unglück: man kann seinem Ehegatten davon auch was abgeben, denn dafür gibt es zwei Felder; nur eine Zeile für "Dauernde Lasten" und nur vier Kästchen für "Außergewöhnliche Belastungen" - das ist gemein, da hätte man so Einiges aufzuschreiben; "Augenfarbe bei Westwind", "Summe der Zeilen 117 und 118" - das ist leicht: 235.
Bloß nix in die grünen Felder schreiben! Das wird als 'Grünflächenbesudelung in Tateinheit mit schwerer Untreue zu Lasten von staatlichen Formularen' geahndet, Mindeststrafe sind Vorträge zur Neufassung der Umsatzsteuerrichtlinien nicht unter zwei Stunden.
Aber ganz ernst und ganz laut: Hier wird der Bogen überspannt. Dies ist nicht der sanfte Verlust der Freiheit, sondern eine ausgemachte Sauerei. Niemand kann eine Steuererklärung ohne Hilfe von Fachliteratur und Fachkräften vernünftig machen; niemand kann seinen Steuerbescheid ohne solche Hilfe prüfen.
Unsere Gesetzgeber haben das ganze so verkorkst, verwuselt, vernudelt und so aberwitzig geregelt, dass keiner mehr durchblickt und es geht munter weiter in diesem Stil. Dass nun auch die Absetzbarkeit der Steuerberatungskosten eingeschränkt wird, und das auf eine Weise, die kaum zu durchschauen ist und erneut zu Abgrenzungsschwierigkeiten und Streit führt, ist frech und mies.
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